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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die finanzielle und verwaltungsrechtliche Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Achten Buch des Sozialgesetzes (SGB VIII). Diese Maßnahmen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.

Folgende Leistungen werden im Rahmen des SGB VIII unter anderem gewährt: 

Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch die Bezirkssozialarbeit des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung. Dabei wird so weit wie möglich auf die Wünsche der Leistungsberechtigen eingegangen.

FAQs

Themen

Heilpädagogische Übungsbehandlung
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Heilpädagogische Übungsbehandlung wird als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geleistet. 

Voraussetzung für eine Beantragung ist eine fachärztliche Stellungnahme von einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in, einem/einer Arzt/Ärztin oder psychologischen Psychotherapeut/in, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.

Erst nach einer schriftlichen Bewilligung durch das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung kann die Heilpädagogische Übungsbehandlung beginnen.

Für weitere allgemeine Informationen und Beratung sowie Informationen zur Beantragung und Genehmigung der Eingliederungshilfe wenden Sie sich bitte an die Bezirkssozialarbeit.

Legasthenie und Dyskalkulie
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Legasthenie ist der Fachbegriff für eine Lese-Rechtschreibstörung und Dyskalkulie ist der Fachbegriff für eine Rechenstörung. Neben einer Lese- und Rechtschreibstörung und einer Rechenstörung, können auch eine isolierte Rechtschreibstörung und eine kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten diagnostiziert werden (siehe ICD 10). 

Kriterium für die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Kostenübernahme der Therapie) für Kinder und Jugendliche ist nicht das Vorliegen von Legasthenie/ Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung/ Dyskalkulie, sondern allein der Nachweis, dass ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und  daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung  zu erwarten ist.

Das Vorliegen einer bestehenden bzw. drohenden seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII in Zusammenhang mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Legasthenie/ Dyskalkulie wird durch das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung festgestellt.

Für weitere allgemeine Informationen und Beratung sowie Informationen zur Beantragung und Genehmigung der Eingliederungshilfe wenden Sie sich bitte an die Bezirkssozialarbeit.

Schulbegleitung/ Integrationsbegleitung

Schulbegleitung, auch Integrationsbegleitung genannt, ist eine Form persönlicher Assistenz und unterstützt Kinder mit psychischer bezw. seelischer Störung im schulischen Alltag. Schulbegleitung ist eine eingesetzte Maßnahme der Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe. 

Voraussetzung für eine Beantragung ist eine fachärztliche Stellungnahme von einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in, einem/einer Arzt/Ärztin oder psychologischen Psychotherapeut/in,der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.

Erst nach einer schriftlicher Bewilligung durch das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung kann die Schulbegleitung/Integrationsbegleitung beginnen.

Für die Beantragung einer Schulbegleitung/Integrationsbegleitung wenden Sie sich bitte an die Bezirkssozialarbeit.

Ansprechpartner/innen

Frau Maria Zink
Außenstelle 15, Raum 202
08191/129-1238
08191/129-5238
maria.esslinger@lra-ll.bayern.de

-Sachgebietsleitung-

Frau Hedwig Widmann
Außenstelle 15, Raum 201
08191/129-1237
08191/129-5237
hedwig.widmann@lra-ll.bayern.de

-Stellvertretende Sachgebietsleitung-

Frau Simone Elsässer
Außenstelle 15, Raum 201
08191/129-1231
08191/129-5231
simone.elsaesser@lra-ll.bayern.de

Herr Daniel Frommel
Außenstelle 15, Raum 205
08191/129-1235
08191/129-5235
daniel.frommel@lra-ll.bayern.de

Frau Katharina Loth
Außenstelle 15, Raum 204
08191/129-1233
08191/129-5233
katharina.loth@lra-ll.bayern.de

Frau Angelika Murr
Außenstelle 15, Raum 203
08191/129-1232
08191/129-5232
angelika.murr@lra-ll.bayern.de

Frau Susanne Schaul
Außenstelle 15, Raum 204
08191/129-1234
08191/129-5234
susanne.schaul@lra-ll.bayern.de

Herr Damien Morath
Außenstelle 15, Raum 205
08191/129-1239
08191/129-5239
damien.morath@lra-ll.bayern.de

Sachbearbeiter für umA

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