Sorgeregister
Wenn Sie als nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete, allein sorgeberechtige Mutter im Landkreis Landsberg am Lech wohnen, erhalten Sie hier einen Nachweis darüber, dass Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind innehaben.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E- Mail an Ihre unten genannte Sachbearbeiter oder Ihren unten genannten Sachbearbeiter, um den Nachweis über das alleinige Sorgerecht zu erhalten, auch können Sie den Nachweis über den Online-Antrag anfordern.
FAQs
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E- Mail oder per Online-Formular, wenn Sie derzeit im Landkreis Landsberg am Lech wohnen.
Beim Fachdienst Trennung und Scheidung des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung können Sie sich eingehend darüber informieren, was es bedeutet, gemeinsam das Sorgerecht inne zu haben.
Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam mit dem anderen Elternteil auszuüben, unterstützen Sie neben dem Fachdienst Trennung und Scheidung auch andere Stellen im Landkreis Landsberg am Lech, damit Sie diese Aufgabe für Ihr Kind gemeinsam gut wahrnehmen können:
Um die Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht rückgängig machen zu können, müssen Sie einen gerichtlichen Antrag beim Familiengericht stellen. Der Richter entscheidet dann, auf wen das Sorgerecht übertragen wird.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Frau
Franziska
Bayerl-Hofmann
Außenstelle 10, Raum 006
08191/129-1224
franziska.bayerl-hofmann@lra-ll.bayern.de
Buchstaben A, B, E, F,Ha, J, O, P, St
Herr
Sebastian
Groß
Außenstelle 10, Raum 006
08191/129-1222
sebastian.gross@lra-ll.bayern.de
Buchstaben Hu - Hz, I, M, T, W, X, Y
Frau
Sabrina
Lechner
Außenstelle 10, Raum 005
08191/129-1275
sabrina.lechner@lra-ll.bayern.de
Buchstaben Hb - Ho, K, Q, R, S, Sch
Frau
Regina
Löffler
Außenstelle 10, Raum 002
08191/129-1223
regina.loeffler@lra-ll.bayern.de
Buchstaben C, D, G, L, N, U, V, Z