Sorgerecht
Das Thema Sorgerecht ist meist mit Emotionen behaftet. Wir unterstützen, beraten und informieren Sie gerne über Möglichkeiten und rechtliche Aspekte.
Alleiniges Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht bedeutet, dass der Elternteil, der das alleinigen Sorgerecht für ein Kind hat, Entscheidungen die das Wohl des Kindes beeinflussen, alleine treffen kann, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils einholen zu müssen. Das gilt für Entscheidungen über den Aufenthaltsort des Kindes, Entscheidungen über die Schulausbildung, über ärztliche Eingriffe und Behandlungsmethoden. Das alleinige Sorgerecht ist schriftlich beim zuständigen Familiengericht zu beantragen.
Mehr erfahren:Allgemeine Informationen zum Sorgerecht
Sorgerecht bezeichnet im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht eines Elternteils, seine biologischen oder rechtlichen Kinder im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. Egal ob in der Partnerschaft oder nach einer Trennung – für die Sorge ums Kind gibt es klare Regeln.
Mehr erfahren:Beurkundung
Hier finden Sie Informationen zu Unterhaltsurkunden, über Urkunden welche die Vaterschaft bestätigen, Antworten zu den Fragen über die Zustimmung der Mutter, wie das Sorgerecht geregelt werden kann und zum Sorgeregister.
Mehr erfahren:Trennungs- und Scheidungsberatung
Eine Trennung oder Scheidung ist für alle beteiligten Personen nicht einfach. Vor allem Kinder und Jugendlichen fühlen sich oft hilflos, missverstanden, alleine gelassen oder stehen zwischen den Stühlen der beiden, sich trennenden, Erwachsenen. Die Kollegeninnen und Kollegen aus dem Bereich Trennung und Scheidung beraten Sie in dieser schwierigen Situation und beantworten Ihnen anstehenden Fragen zu diesem Thema.
Mehr erfahren: Weitere Informationen erhalten Sie auf ...- EFL – Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Diözese Augsburg
- SOS-Kinderdorf Familienberatungsstelle
- KiB – Kinder im Blick – Kurs für Eltern in Trennung und Scheidung
- Staatlich anerkannte Ehe-und Familienberatungsstelle für binationale und interkulturelle Paare und Familien (München)
- kindwärts - Unterstützung für Trennungsfamilien
Vormundschaft bei minderjährigen Müttern
Wenn beide Eltern minderjährig sind, wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes. Ist nur die Mutter minderjährig, so ruht ihr Sorgerecht bis zu ihrem 18. Geburtstag. Steht der minderjährigen Mutter die (ruhende) Sorge alleine zu, so wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes.
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