Film- und Drehgenehmigung
Wenn minderjährige Kinder und Jugendliche bei einem Werbespot, einer Castingshow, einem Fotoshooting oder einer Serie mitwirken möchten, benötigt die Produktionsfirma eine Bestätigung vom zuständigen Jugendamt. Dieses prüft, ob das Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird und der Dreh für den/die Minderjährige/n weder entwicklungsbeeinträchtigend, noch entwicklungsverzögernd ist.