Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. Wir beraten Sie, falls Sie sich einer Kindeswohlgefährdung nicht sicher sind und unterstützen Sie.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit bei der Polizei oder dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung anonym einen Hinweis zu geben.
Auch du kannst dich gerne an uns wenden, wenn es dir schlecht geht und du dich jemandem anvertrauen möchtest.
Häusliche Gewalt
"Häusliche Gewalt" bezeichnet die körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt bzw. Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Unter den Oberbegriff der "Häuslichen Gewalt" fallen deshalb nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen wie Ehen oder Lebensgemeinschaften, sondern auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen. Dabei betrifft "Häusliche Gewalt" alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen und sie existiert in allen Nationalitäten, Religionen, Kulturen und Altersgruppen.
Der Verdacht von "Häuslicher Gewalt" gegenüber Kindern kann im Rahmen einer Kindeswohlgefährdungsmeldung dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung gemeldet werden.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder
Sie erhalten hier Beratungs- und Unterstützungsangebote falls Ihr Kind von sexualisierter Gewalt oder sexuellem Missbrauch betroffen ist.
Falls Sie sexualisierte Gewalt außerhalb Ihrer Familie beobachten, melden Sie dies bitte der Polizei oder dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung. Sexualisierte Gewalt stellt eine akute Kindeswohlgefährdung dar und muss überprüft werden, um Kinder und Jugendliche zu schützen.
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Kinder haben das Recht auf Schutz und auf ein sicheres und entwicklungsförderndes Aufwachsen. Wenn psychische, physische oder seelische entwicklungsbeeinträchtigende Faktoren vorliegen, muss auf eine Kindeswohlgefährdung geprüft werden. Möchten Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung melden oder benötigen Sie Beratung?
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