Kindeswohlgefährdung
Wir sind gesetzlich verpflichtet zum Schutz des Kindes/des Jugendlichen zu handeln. Das geschieht immer dann, wenn es Anzeichen oder Hinweise dafür gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen Schaden nehmen könnte.
Diese Verpflichtung beinhaltet auch, Hinweisen oder Meldungen einer Kindeswohlgefährdung nachzugehen und diese zu überprüfen, indem wir Kontakt zur Familie und zum Kind aufnehmen. Dies kann dazu führen, dass auch ein unangekündigter Hausbesuch bei einer Familie stattfindet.
Eltern haben das Recht, ihre Erziehung selbst zu gestalten und Hilfen anzunehmen oder abzulehnen. Jedoch steht der notwendige Schutz des Kindes im Vordergrund, wenn eine Gefahr für das Kind besteht. Bei Hinweisen müssen wir zwischen dem notwendigen Schutz von Kindern und den Rechten von Eltern abwägen.
Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist stark von der Mitarbeit der Eltern abhängig.
Wenn die Eltern die Bereitschaft zeigen, sich selbst zu verändern und das Wohl und die Sicherheit ihres Kindes wiederherzustellen, so können wir in guter Kooperation das gesamte Spektrum der Hilfen zur Erziehung anbieten und gemeinsam mit Ihnen daran arbeiten, dass dies gelingt.
Wenn sich die Eltern weigern Hilfen anzunehmen oder es ihnen trotz Unterstützung nicht möglich ist, sich um ihre Kinder und deren Wohl zu kümmern, müssen wir als Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung handeln. So muss dem Kind, auch gegen den Willen der Eltern, die notwendige Hilfe zukommen.
Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung ist nicht befugt, die Rechte von Eltern zu beschränken – das kann nur das Familiengericht. Wenn Eltern notwendige Hilfen verweigern, müssen wir deshalb das Familiengericht einschalten.
In einem persönlichen Gespräch mit den Eltern sucht das Familiengericht zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung für das Kind und versucht, Eltern zu motivieren, Unterstützung anzunehmen. Das Familiengericht kann die Eltern verpflichten Hilfen anzunehmen, über das Sorgerecht bestimmen oder über den Lebensort der Kinder entscheiden.
Wir unterstützen dabei das Familiengericht und sind daher am Verfahren beteiligt. Wir bringen unser Wissen über die Familie, die Kinder und deren derzeitige Situation ein und versuchen durch geeignete Hilfen die beste Lösung zu finden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Themen
Der Verdacht von Häuslicher Gewalt gegenüber Kindern kann im Rahmen einer Kindeswohlgefährdungsmeldung dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung gemeldet werden.
Was passiert bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung?
Überprüfung einer Kindeswohlgefährdungsmeldung
Die Überprüfung einer Kindeswohlgefährdungsmeldung löst bei vielen Eltern die Angst aus, dass das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung das von der Meldung betroffene Kind/den Jugendlichen in Obhut nehmen wird. Dies ist in den wenigsten Fällen so. Viele Meldungen erweisen sich bei der Nachschau und im Gespräch als haltlos. Aber selbst, wenn wir als Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen hohen Unterstützungsbedarf in der Familie feststellen und damit eine langfristige Entwicklungsgefährdung des Kindes, werden wir, sofern Sie als betroffene Sorgeberechtigte mitwirken, alle Hilfsangebote der Jugendhilfe mit Ihnen zusammen ausschöpfen.
Die Inobhutnahme eines Kindes/eines Jugendlichen ist immer nur die letzte Möglichkeit, wenn ein Kind/ein Jugendlicher nicht anders zu schützen ist.
Fachberatung zum Kinderschutz:
Nach § 8a SGB VIII ist bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung für alle Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen.
Nach §8b SGB VIII haben alle Berufsgruppen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, einen Anspruch auf eine Fachberatung.
- Die Beratung ist kostenlos.
- Die Falldarstellung erfolgt anonymisiert.
- Die Fachberatung kann einmalig oder während des gesamten Fallbearbeitungsprozess erfolgen.
- Beratung ist nur für Fachkräfte vorgesehen.
- Es erfolgt keine Beteiligung bei Elterngesprächen und keine Diagnostik bei Kindern.
Aufgabe der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (iseF):
- Unterstützung und fachliche Beratung bei der Bewertung von Gefährdungssituationen sowie vorhandener Ressourcen.
- Beratung über geeignete und notwendige Maßnahmen und Hilfsangebote.
- Unterstützung und Vorbereitung von Elterngesprächen.
- Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, Arbeitsweisen und Aufgaben anderer Institutionen.
- Prüfung der Problemakzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Eltern.
- Beratung über Notwendigkeit und Zeitpunkt der Einbeziehung des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen.
Kontakt zur iseF:
- Telefonische Kontaktaufnahme oder per E-Mail,
- Einzel- oder Teamberatung,
- Beratung in der Einrichtung möglich.
Vorstellung der iseF und Fachvorträge in verschiedenen Institutionen, z.B. Kitas, Schulen sind auf Anfrage möglich.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Bei Klick auf die Gemeinden erhalten Sie die/den zuständige/n Ansprechpartner/in:
Landsberg am Lech
Frau
Anna
Adolf
Außenstelle 14, Raum 207
08191/129-1225
anna.adolf@lra-ll.bayern.de
Frau
Eva
Holzhauser
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1269
eva.holzhauser@lra-ll.bayern.de
Herr
Alexander
Vollmer
Außenstelle 14, Raum 208
08191/129-1248
alexander.vollmer@lra-ll.bayern.de
Dießen
Frau
Hannelore
Mattheas
Außenstelle 14, Raum 204
08191/129-1246
hannelore.mattheas@lra-ll.bayern.de
Finning
Frau
Johanna
Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de
Hofstetten
Frau
Johanna
Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de
Thaining
Frau
Johanna
Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de
Windach
Frau
Johanna
Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de
Eching
Frau
Kathrin
Holzapfel
Außenstelle14, Raum 304
08191/129-1251
kathrin.holzapfel@lra-ll.bayern.de
Eresing
Frau
Johanna
Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de
Greifenberg
Frau
Kathrin
Holzapfel
Außenstelle14, Raum 304
08191/129-1251
kathrin.holzapfel@lra-ll.bayern.de
Schondorf
Frau
Kathrin
Holzapfel
Außenstelle14, Raum 304
08191/129-1251
kathrin.holzapfel@lra-ll.bayern.de
Utting
Frau
Kathrin
Holzapfel
Außenstelle14, Raum 304
08191/129-1251
kathrin.holzapfel@lra-ll.bayern.de
Apfeldorf
Frau
Bettina
Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de
Denklingen
Frau
Bettina
Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de
Fuchstal
Frau
Bettina
Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de
Kinsau
Frau
Bettina
Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de
Reichling
Frau
Bettina
Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de
Unterdießen
Frau
Bettina
Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de
Vilgertshofen
Frau
Bettina
Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de
Rott
Frau
Bettina
Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de
Kaufering
Frau
Anna
Adolf
Außenstelle 14, Raum 207
08191/129-1225
anna.adolf@lra-ll.bayern.de
Frau
Eva
Holzhauser
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1269
eva.holzhauser@lra-ll.bayern.de
Herr
Alexander
Vollmer
Außenstelle 14, Raum 208
08191/129-1248
alexander.vollmer@lra-ll.bayern.de
Geltendorf
Frau
Johanna
Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de
Weil
Frau
Gisela
Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de
Prittriching
Frau
Gisela
Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de
Egling
Frau
Gisela
Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de
Scheuring
Frau
Gisela
Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de
Pürgen
Frau
Julia
Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de
Schwifting
Frau
Julia
Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de
Hurlach
Frau
Julia
Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de
Igling
Frau
Julia
Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de
Obermeitingen
Frau
Julia
Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de
Penzing
Ort Penzing:
Frau
Julia
Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de
Penzing Asylunterkunft:
Frau
Anna
Adolf
Außenstelle 14, Raum 207
08191/129-1225
anna.adolf@lra-ll.bayern.de
Herr
Alexander
Vollmer
Außenstelle 14, Raum 208
08191/129-1248
alexander.vollmer@lra-ll.bayern.de
Frau
Eva
Holzhauser
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1269
eva.holzhauser@lra-ll.bayern.de
Herr
Thomas
Kolland
Außenstelle 14, Raum 301
08191/129-1241
thomas.kolland@lra-ll.bayern.de
-Sachgebietsleitung-