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Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung

Wir sind gesetzlich verpflichtet zum Schutz des Kindes/des Jugendlichen zu handeln. Das geschieht immer dann, wenn es Anzeichen oder Hinweise dafür gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen Schaden nehmen könnte.

Diese Verpflichtung beinhaltet auch, Hinweisen oder Meldungen einer Kindeswohlgefährdung nachzugehen und diese zu überprüfen, indem wir Kontakt zur Familie und zum Kind aufnehmen. Dies kann dazu führen, dass auch ein unangekündigter Hausbesuch bei einer Familie stattfindet.

Eltern haben das Recht, ihre Erziehung selbst zu gestalten und Hilfen anzunehmen oder abzulehnen. Jedoch steht der notwendige Schutz des Kindes im Vordergrund, wenn eine Gefahr für das Kind besteht. Bei Hinweisen müssen wir zwischen dem notwendigen Schutz von Kindern und den Rechten von Eltern abwägen.

Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist stark von der Mitarbeit der Eltern abhängig.

Wenn die Eltern die Bereitschaft zeigen, sich selbst zu verändern und das Wohl und die Sicherheit ihres Kindes wiederherzustellen, so können wir in guter Kooperation das gesamte Spektrum der Hilfen zur Erziehung anbieten und gemeinsam mit Ihnen daran arbeiten, dass dies gelingt.

Wenn sich die Eltern weigern Hilfen anzunehmen oder es ihnen trotz Unterstützung nicht möglich ist, sich um ihre Kinder und deren Wohl zu kümmern, müssen wir als Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung handeln. So muss dem Kind, auch gegen den Willen der Eltern, die notwendige Hilfe zukommen.

Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung ist nicht befugt, die Rechte von Eltern zu beschränken – das kann nur das Familiengericht. Wenn Eltern notwendige Hilfen verweigern, müssen wir deshalb das Familiengericht einschalten.

In einem persönlichen Gespräch mit den Eltern sucht das Familiengericht zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung für das Kind und versucht, Eltern zu motivieren, Unterstützung anzunehmen. Das Familiengericht kann die Eltern verpflichten Hilfen anzunehmen, über das Sorgerecht bestimmen oder über den Lebensort der Kinder entscheiden. 

Wir unterstützen dabei das Familiengericht und sind daher am Verfahren beteiligt. Wir bringen unser Wissen über die Familie, die Kinder und deren derzeitige Situation ein und versuchen durch geeignete Hilfen die beste Lösung zu finden.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Bayerisches Landesjugendamt

Themen

Häusliche Gewalt

Der Verdacht von Häuslicher Gewalt gegenüber Kindern kann im Rahmen einer Kindeswohlgefährdungsmeldung dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung gemeldet werden.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Was passiert bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung?

Überprüfung einer Kindeswohlgefährdungsmeldung

Die Überprüfung einer Kindeswohlgefährdungsmeldung löst bei vielen Eltern die Angst aus, dass das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung das von der Meldung betroffene Kind/den Jugendlichen in Obhut nehmen wird. Dies ist in den wenigsten Fällen so. Viele Meldungen erweisen sich bei der Nachschau und im Gespräch als haltlos. Aber selbst, wenn wir als Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen hohen Unterstützungsbedarf in der Familie feststellen und damit eine langfristige Entwicklungsgefährdung des Kindes, werden wir, sofern Sie als betroffene Sorgeberechtigte mitwirken, alle Hilfsangebote der Jugendhilfe mit Ihnen zusammen ausschöpfen.

Die Inobhutnahme eines Kindes/eines Jugendlichen ist immer nur die letzte Möglichkeit, wenn ein Kind/ein Jugendlicher nicht anders zu schützen ist.

Fachberatung zum Kinderschutz:

Nach § 8a SGB VIII ist bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung für alle Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen.

Nach §8b SGB VIII haben alle Berufsgruppen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, einen Anspruch auf eine Fachberatung.

  • Die Beratung ist kostenlos.
  • Die Falldarstellung erfolgt anonymisiert.
  • Die Fachberatung kann einmalig oder während des gesamten Fallbearbeitungsprozess erfolgen.
  • Beratung ist nur für Fachkräfte vorgesehen.
  • Es erfolgt keine Beteiligung bei Elterngesprächen und keine Diagnostik bei Kindern.

Aufgabe der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (iseF):

  • Unterstützung und fachliche Beratung bei der Bewertung von Gefährdungssituationen sowie vorhandener Ressourcen.
  • Beratung über geeignete und notwendige Maßnahmen und Hilfsangebote.
  • Unterstützung und Vorbereitung von Elterngesprächen.
  • Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, Arbeitsweisen und Aufgaben anderer Institutionen.
  • Prüfung der Problemakzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Eltern.
  • Beratung über Notwendigkeit und Zeitpunkt der Einbeziehung des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen.

Kontakt zur iseF:

  • Telefonische Kontaktaufnahme oder per E-Mail,
  • Einzel- oder Teamberatung,
  • Beratung in der Einrichtung möglich.

Vorstellung der iseF und Fachvorträge in verschiedenen Institutionen, z.B. Kitas, Schulen sind auf Anfrage möglich.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Bei Klick auf die Gemeinden erhalten Sie die/den zuständige/n Ansprechpartner/in:

Landsberg am Lech

Frau Anna Adolf
Außenstelle 14, Raum 207
08191/129-1225
08191/129-5225
anna.adolf@lra-ll.bayern.de

Frau Eva Holzhauser
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1269
08191/129-5269
eva.holzhauser@lra-ll.bayern.de

Herr Alexander Vollmer
Außenstelle 14, Raum 208
08191/129-1248
08191/129-5248
alexander.vollmer@lra-ll.bayern.de

Dießen

Frau Hannelore Mattheas
Außenstelle 14, Raum 204
08191/129-1246
08191/129-5246
hannelore.mattheas@lra-ll.bayern.de

Finning

Frau Johanna Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
08191/129-5956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de

Hofstetten

Frau Johanna Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
08191/129-5956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de

Thaining

Frau Johanna Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
08191/129-5956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de

Windach

Frau Johanna Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
08191/129-5956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de

Eching

Frau Kathrin Holzapfel
Außenstelle14, Raum 304
08191/129-1251
08191/129-5251
kathrin.holzapfel@lra-ll.bayern.de

Eresing

Frau Johanna Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
08191/129-5956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de

Greifenberg

Frau Kathrin Holzapfel
Außenstelle14, Raum 304
08191/129-1251
08191/129-5251
kathrin.holzapfel@lra-ll.bayern.de

Schondorf

Frau Kathrin Holzapfel
Außenstelle14, Raum 304
08191/129-1251
08191/129-5251
kathrin.holzapfel@lra-ll.bayern.de

Utting

Frau Kathrin Holzapfel
Außenstelle14, Raum 304
08191/129-1251
08191/129-5251
kathrin.holzapfel@lra-ll.bayern.de

Apfeldorf

Frau Bettina Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
08191/129-5243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de

Denklingen

Frau Bettina Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
08191/129-5243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de

Fuchstal

Frau Bettina Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
08191/129-5243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de

Kinsau

Frau Bettina Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
08191/129-5243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de

Reichling

Frau Bettina Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
08191/129-5243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de

Unterdießen

Frau Bettina Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
08191/129-5243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de

Vilgertshofen

Frau Bettina Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
08191/129-5243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de

Rott

Frau Bettina Klock-Obst
Außenstelle 14, Raum 203
08191/129-1243
08191/129-5243
Bettina.Klock-Obst@lra-ll.bayern.de

Kaufering

Frau Anna Adolf
Außenstelle 14, Raum 207
08191/129-1225
08191/129-5225
anna.adolf@lra-ll.bayern.de

Frau Eva Holzhauser
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1269
08191/129-5269
eva.holzhauser@lra-ll.bayern.de

Herr Alexander Vollmer
Außenstelle 14, Raum 208
08191/129-1248
08191/129-5248
alexander.vollmer@lra-ll.bayern.de

Geltendorf

Frau Johanna Hutter
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1956
08191/129-5956
Johanna.Hutter@lra-ll.bayern.de

Weil

Frau Gisela Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
08191/129-5259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de

Prittriching

Frau Gisela Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
08191/129-5259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de

Egling

Frau Gisela Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
08191/129-5259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de

Scheuring

Frau Gisela Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
08191/129-5259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de

Pürgen

Frau Julia Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
08191/129-5242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de

Schwifting

Frau Julia Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
08191/129-5242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de

Hurlach

Frau Julia Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
08191/129-5242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de

Igling

Frau Julia Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
08191/129-5242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de

Obermeitingen

Frau Julia Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
08191/129-5242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de

Penzing

Ort Penzing:

Frau Julia Blechinger
Außenstelle 14, Raum 211
08191/129-1242
08191/129-5242
Julia.Blechinger@lra-ll.bayern.de

Penzing Asylunterkunft:

Frau Anna Adolf
Außenstelle 14, Raum 207
08191/129-1225
08191/129-5225
anna.adolf@lra-ll.bayern.de

Herr Alexander Vollmer
Außenstelle 14, Raum 208
08191/129-1248
08191/129-5248
alexander.vollmer@lra-ll.bayern.de

Frau Eva Holzhauser
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1269
08191/129-5269
eva.holzhauser@lra-ll.bayern.de

Herr Thomas Kolland
Außenstelle 14, Raum 301
08191/129-1241
08191/129-5241
thomas.kolland@lra-ll.bayern.de

-Sachgebietsleitung-

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