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Betreuung und Versorgung in Notsituationen

Betreuung und Versorgung in Notsituationen

Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernimmt, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe wegen gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden.

Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung unterstützt bei der Vermittlung von Hilfsangeboten, falls der nun betreuende Elternteil die Betreuung wegen Berufstätigkeit nicht angemessend sicherstellen kann und auch die Förderung des Kindes durch Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege nicht ausreichend ist.

Ist es nicht möglich das Kind im häuslichen Umfeld zu betreuen, so kann in Ausnahmen das Kind auch in einer Pflegefamilie untergebracht werden.

Voraussetzung für die Hilfe ist, dass der Antrag auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse abgelehnt wurde oder diese nicht den vollständigen Bedarf deckt.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Herr Thomas Kolland
Außenstelle 14, Raum 301
08191/129-1241
08191/129-5241
thomas.kolland@lra-ll.bayern.de

-Sachgebietsleitung-

Frau Eva Holzhauser
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1269
08191/129-5269
eva.holzhauser@lra-ll.bayern.de

-Teamleitung-

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