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Amtsvormundschaft

Durch Beschluss eines Familiengerichts wird das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung zum Vormund eines minderjährigen Kindes bestellt, wenn das Kind nicht unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern zur Vertretung des Kindes nicht berechtigt sind und eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist. Eine Vormundschaft tritt auch ein, wenn die elterliche Sorge aus tatsächlichen Hindernissen auf längere Zeit nicht ausgeübt werden kann (z. B. bei minderjährigen Asylsuchenden, wenn der Aufenthalt der Eltern unbekannt ist).

Auch eine minderjährige Mutter bekommt bis zu ihrer eigenen Volljährigkeit für ihr Kind einen Vormund, wenn sie nicht vor der Geburt beim Familiengericht bereits eine Einzelperson zum Vormund bestimmt.

„Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere den Mündel zu vertreten.“ § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB

Wenn Eltern das Sorgerecht in manchen Bereichen selbst ausüben können, in anderen Bereichen aber nicht, kann das Familiengericht anstatt eines Vormundes einen Ergänzungspfleger bestellen. Auch diese Aufgabe üben Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches „Amtsvormundschaft“ aus.

Wenn abzusehen ist, dass ein Minderjähriger einen Vormund benötigt, weil seine Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können, kann gemeinsam mit dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung nach einer guten Lösung gesucht werden.

Erste Kontaktpersonen können dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Trennung und Scheidung oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkssozialarbeit sein.

FAQs

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Monika Marx
Außenstelle 10, Raum 001
08191/129-1212
08191/129-5212
monika.marx@lra-ll.bayern.de

Frau Petra Dittmer
Außenstelle 10, Raum 303
08191/129-1706
Petra.Dittmer@lra-ll.bayern.de

Frau Fee Fremmer
Außenstelle 10, Raum 303
08191/129-1229
08191/129-5229
Fee.Fremmer@LRA-LL.bayern.de

Frau Diana Goerz
Außenstelle 10, Raum 302
08191/129-1215
08191/129-5215
diana.goerz@lra-ll.bayern.de

Frau Gabriele Hoffmann
Außenstelle 10, Raum 301
08191/129-1216
08191/129-5216
gabriele.hoffmann@lra-ll.bayern.de

Frau Christine Jesske
Außenstelle 10, Raum 304
08191/129-1227
08191/129-5227
christine.jesske@lra-ll.bayern.de

Frau Lena Pfeiffer
Außenstelle 10, Raum 305
08191/129-1210
08191/129-5210
lena.pfeiffer@lra-ll.bayern.de

Frau Janina Schwark
Außenstelle 10, Raum 302
08191/129-1217
08191/129-5217
Janina.Schwark@lra-ll.bayern.de

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