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Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz regelt die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche. Es legt gesetzlich die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren, die Ausgehzeiten sowie die Teilnahme und Anwesenheit an bestimmten Orten und Veranstaltungen fest. Es soll einen gesetzlichen Schutz- und Orientierungsrahmen für Kinder, Jugendliche, deren Eltern und die Erwachsenen geben. In erster Linie ist es dazu da, Kinder und Jugendliche vor entwicklungshemmenden, -beeinträchtigenden und - verzögernden Einflüssen und Substanzen zu schützen.

Jugendschutzgesetz

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zum Jugendschutzgesetz sowie eine Übersicht der einzelnen Paragraphen.

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Veranstaltungsplanung im Zeichen des Jugendschutzes

Wenn Sie eine Veranstaltung organisieren möchten, zu der auch Kinder und Jugendliche Zugang haben sollen, müssen Sie sich an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten. Die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren, Zugangsbeschränkungen und weitere Punkte sind dort geregelt. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Veranstaltungsplanung.

Mehr erfahren: Weitere Informationen erhalten Sie auf ...

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Herr Michael Horndasch
Außenstelle 15, Raum 305
08191/129-1730
08191/129-5730
Michael.Horndasch@lra-ll.bayern.de

- Kinder- und Jugendschutz -

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

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