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Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz regelt die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche. Es legt gesetzlich die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren, die Ausgehzeiten sowie die Teilnahme und Anwesenheit an bestimmten Orten und Veranstaltungen fest. Es soll einen gesetzlichen Schutz- und Orientierungsrahmen für Kinder, Jugendliche, deren Eltern und die Erwachsenen geben. In erster Linie ist es dazu da, Kinder und Jugendliche vor entwicklungshemmenden, -beeinträchtigenden und - verzögernden Einflüssen und Substanzen zu schützen.

Jugendschutzgesetz

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zum Jugendschutzgesetz sowie eine Übersicht der einzelnen Paragraphen.

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Jugendschutzschulung

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zur Jugendschutzschulung für Gewerbetreibende, Veranstalterinnen und Veranstalter, Vereine, Ehrenamtliche und Fachkräfte.

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Herr Michael Horndasch
Außenstelle 15, Raum 305
08191/129-1730
08191/129-5730
Michael.Horndasch@lra-ll.bayern.de

- Kinder- und Jugendschutz -

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

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