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Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz

Ziel des Kinder- und Jugendschutzes ist es, dass einerseits Eltern und andere erwachsene Personen ihrem Schutzauftrag gegenüber jungen Menschen gerecht werden und andererseits die Kinder und Jugendlichen lernen, Gefährdungen für sich selbst zu erkennen, sich kritisch mit diesen auseinanderzusetzen und sie mit anderen gemeinsam bewältigen.

Der Kinder- und Jugendschutz teilt sich in drei wesentliche Säulen auf:

1. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist rechtlich in § 14 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) als eigenständiger Bereich der Jugendhilfe geregelt.

Er soll junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit, sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu erziehen. Darüber hinaus sollen auch Erziehungsberechtigte unterstützt werden, Ihre Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Dieser Bereich umfasst präventive Informations-, Aufklärungs-, Beratungs-, und Schulungsangebote für  junge Menschen und deren Erziehungsberechtigte im schulischen und außerschulischen Kontext zu den Themen legale und illegale Drogen, Medien, konfliktträchtiges soziales Verhalten oder sonstiger Verletzung der Person oder deren Rechte.

Angebote:

  • Beratung und Information von Eltern, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften,
  • Präventionsveranstaltungen in den Bereichen Alkohol, Mobbing, Gewalt, Sucht und Medien,
  • Stellungnahmen zum Jugendarbeitsschutzgesetz und Jugendmedienschutz,
  • Projektförderung und -durchführung,
  • Kostenlose Ausleihe von Info-Broschüren und Verleih von Materialmappen zu Jugendschutzthemen,
  • Prüfung von jugendgefährdenden Medieninhalten,
  • Fortbildung von pädagogischen Fachkräften.

FAQs

2. Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz

Dieser Bereich soll gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, unter denen in unserer Gesellschaft das ungefährdete Aufwachsen junger Menschen ermöglicht wird. Wichtige Gesetze sind hierbei dasJugendschutzgesetz der Jugendmedienschutz – Staatsvertrag und das Jugendarbeitsschutzgesetz. Schutzadressatinnen und Schutzadressaten der Gesetze sind Minderjährige. Die gesetzlichen Regelungen betreffen vor allem Gewerbetreibende und Veranstalterinnen und Veranstalter.

Angebote:

  • Beratung und Information von Gewerbetreibenden, Gemeinden, Vereinen, Veranstaltern, Eltern, usw.
  • Schulungen zum Jugendschutzgesetz
  • Ausstellungen von Film- und Drehgenehmigungen für Minderjährige
  • Bauwägen und Jugendschutzhüttenkonzept

FAQs

3. Struktureller Jugendschutz

Der strukturelle Jugendschutz soll die Lebensbedingungen und Lebensräume junger Menschen verbessern, Gefährdungspotenziale erkennen und verhindern, sowie diese durch gestaltende und planende Maßnahmen beseitigen.

Themen

Alkoholprävention

Du gerätst unter Alkoholeinfluss immer wieder in Schwierigkeiten mit deinen Freund/innen, deinen Eltern oder sogar der Polizei? Deine schulischen Leistungen werden schlechter? Du hast das Gefühl, dass dein Alkoholkonsum zu viel wird?

Für eine Beratung zum Thema Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen steht Ihnen/ Dir die Kommunale Jugendarbeit beratend, unverbindlich und kostenlos zur Seite. Melde Dich/ melden Sie sich gerne per Telefon oder Mail!

Die Kommunale Jugendarbeit wirkt außerdem bei zwei Projekten der Alkoholprävention mit.

Somit wird sowohl Kindern und Jugendlichen, als auch jungen Erwachsenen bis 27 Jahre ein Angebot zu diesem Thema gemacht.

HaLT – Projekt (Hart am Limit)

Das HaLT Projekt ist ein deutschlandweites Alkoholpräventionsprojekt der Villa Schöpflin und des GKV Bündnisses. Es setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  1. Sofortintervention im Krankenhaus: Wir führen Erstgespräche mit Kindern und Jugendlichen, die aufgrund einer Alkoholintoxiation ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Hierbei besprechen wir mit den Betroffenen und deren Eltern, warum es zu einem Alkoholmissbrauch gekommen ist und wie in Zukunft präventiv dagegen vorgegangen werden kann. Dieses freiwillige und kostenlose Angebot kann auf Wunsch auch nach dem Krankenhausaufenthalt anhand  von 1-3 Einzelgesprächen fortgeführt werden.
  2. Alkoholworkshop „Tom und Lisa“ in der Schule
  3. Alkoholfreie Cocktailbar 
  4. Jugendschutzkontrollen bei Veranstaltungen oder in Einzelhandelsläden
  5. Jugendschutzschulungen für Einzelhändler/innen, Erzieher/innen, Veranstalter/innen, Vereine und pädagogische Fachkräfte

Weitere allgemeine Informationen findest du unter https://www.halt.de/.


BOB - Projekt

- für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Dieses Alkoholpräventionsprojekt richtet sich an alle jungen Autofahrer/innen bis 27 Jahre, die ihre Freunde oder sich selbst nach einer Partynacht mit dem Auto nach Hause fahren. Wenn diese einen BOB Schlüsselanhänger bei unseren Kooperationspartner/innen bei der Bestellung eines alkoholfreien Getränks vorzeigen, bekommen sie dieses umsonst, vergünstigt oder ein anderweitiges Schmankerl.

Weitere Informationen findest du hier.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Lea Haberlach
Außenstelle 15/ Raum 301
08191/129-1265
08191/129-5265
lea.dawid@lra-ll.bayern.de

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

Informationen für Eltern und Fachkräfte

Die Kommunale Jugendarbeit berät Eltern und Fachkräfte gerne zu den Präventionsthemen Alkohol, Tabak, Mobbing, Medien, Essstörung, Glücksspiel und (rechtsradikale) politische Radikalisierungsformen. Wenden Sie sich dazu an unten stehenden Kontakt.

Zudem finden Sie einige Hintergrundinformationen und Materialien unter folgenden Links:

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch bei klicksafe und der Aktion Jugendschutz.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorzimmer Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung
08191/129-1206
08191/129-5206
jugendamt@lra-ll.bayern.de

Medienprävention

Medienwoche

Seit 2019 finden alle zwei  Jahre die Medientage im Landkreis Landberg am Lech statt. Hierbei können sich verschiedene Zielgruppen zu diversen Vorträgen und Workshops kostenlos anmelden und teilnehmen.

Die nächsten Medientage finden vom 18. - 22. November 2024 statt.

Nähere Informationen finden Sie unter Medienwoche.

Medienpädagogisches Präventionsprojekt

Weitere Informationen folgen in Kürze.

Verleih von Präventionsmaterialien zur Suchtprävention

Die Kommunale Jugendarbeit verleiht diverse Präventionsmaterialien, wie Reflexionskarten, Informationsbroschüren, Filme und Spiele zu den Präventionsthemen Alkohol, Tabak, Medien, (Cyber-)mobbing, Essstörungen, Glücksspiel usw.. Diese können von Schulen, Vereinen oder pädagogischen Fachkräften kostenlos ausgeliehen werden. 

Die Verleihübersicht über alle Präventionsmaterialien finden Sie am Ende der Seite unter Downloads.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

Frau Lea Haberlach
Außenstelle 15/ Raum 301
08191/129-1265
08191/129-5265
lea.dawid@lra-ll.bayern.de

Weitere Themen zur Suchtprävention

Die Kommunale Jugendarbeit berät Eltern und Fachkräfte gerne zu den Präventionsthemen Alkohol, Tabak, Mobbing, Medien, Essstörung, Glücksspiel und (rechtsradikale) politische Radikalisierungsformen. 

Zudem finden Sie einige Hintergrundinformationen und Materialien unter folgenden Links:

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch bei klicksafe und der Aktion Jugendschutz.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Lea Haberlach
Außenstelle 15/ Raum 301
08191/129-1265
08191/129-5265
lea.dawid@lra-ll.bayern.de

Film- und Drehgenehmigung

Grundsätzlich dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht beschäftigt werden (§ 5 JArbSchG). Die zuständigen Behörden können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen für

  • Theater-, Musik- und anderen Aufführungen,
  • Werbeveranstaltungen,
  • Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen.

Gesetzliche Regelungen
Im Rahmen von Theateraufführungen dürfen Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr auftreten (§ 6 Abs. 1, Nr. 1 JArbSchG).

Im Rahmen von Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen dürfen Kinder

  • über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 17 Uhr,
  • über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 22 Uhr,

gestaltend mitwirken sowie an den erforderlichen Proben teilnehmen (§ 6 Abs. 1, Nr. 2a, b JArbSchG).

Die Aufsichtsbehörde darf die Beschäftigung nur unter bestimmten Vorgaben bewilligen, beispielsweise Betreuung der Kinder, Vorliegen der geforderten Unterschriften, Auflagen zum Schutze vor Beeinträchtigungen (§ 6 Abs. 2 JArbSchG).

Grundsätzlich ist auch eine Stellungnahme eines (Kinder-)Arztes notwendig.

Finden die Beschäftigungen während der Schulzeit statt, muss sich auch die Schule damit einverstanden erklären.

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Jugendarbeitschutzgesetz.

Welche Unterlagen werden für eine Film- und Drehgenehmigung benötigt?

Für die Stellungnahme benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Einverständniserklärung Personensorgeberechtigte auf Formblatt mit Daten zum Kind,
  • Formblätter mit Stellungnahmen vom Arzt und der Schule,
  • Formblatt für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung,
  • Im Bedarfsfall kurzes Expose zu Film- oder Fotoaufnahmen (nach Rücksprache mit dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung).

Tipp: Die benötigten Formulare bekommen Sie von der Filmproduktionsfirma.

Am Besten schicken Sie uns den soweit ausgefüllten Antrag mit einem Drehbuch (falls dieses vorliegt) vorab per Fax oder E-Mail zu, so dass wir diesen umgehend prüfen können. Eine persönliche Vorsprache mit Ihrem Kind ist nur das erste Mal innerhalb eines Kalenderjahres notwendig.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz bietet einen gesetzlichen Schutzrahmen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Hier werden unter anderem Ausgehzeiten, die Abgabe und der Konsum von Alkohol und Tabak, der Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten, Spielhallen und jugendgefährdenden Orten, sowie in Kinos und bei öffentlichen Filmveranstaltungen, als auch Fragen rund um die Mediennutzung geregelt. 

Weitere Informationen und die einzelnen Paragrafen finden Sie im Jugendschutzgesetz.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

Jugendschutzschulung

Als Gewerbetreibende/r oder Veranstalter/in sind Sie in der Verantwortung das Jugendschutzgesetz umzusetzen.
Informationen zum Jugendschutzgesetz finden Sie hier: Jugendschutzgesetz.

Auch für Vereine, Ehrenamtliche und Fachkräfte macht es Sinn, das Jugendschutzgesetz zu kennen und dieses als rechtlichen Rahmen in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzubeziehen.

Falls Sie Interesse an einer Jugendschutzschulung haben, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail um weitere Informationen zu erhalten und die Schulung auf Sie und Ihren Bereich abzustimmen.

Die Schulung zum Thema Jugendschutz und Jugendschutzgesetz ist kostenlos.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorzimmer Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung
08191/129-1206
08191/129-5206
jugendamt@lra-ll.bayern.de

Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist sowohl für die Auszubildenden, als auch für Ausbilder/innen wichtig, um über Rechte und Pflichten informiert zu sein und eine sichere Ausbildung für minderjährige Auszubildende zu ermöglichen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt unter anderem Rahmenarbeitszeiten, freie Tage, die Sicherheit beim Arbeitsplatz und diversen Tätigkeitsfeldern und weitere Rahmenbedingungen im Ausbildungsbetrieb.

Die aktuellste Fassung finden Sie unter Jugendarbeitsschutzgesetz.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

Veranstaltungsplanung im Zeichen des Jugendschutzes

Die Verantwortung für den Jugendschutz liegt nicht allein bei den Personensorgeberechtigten. Da Feste und Alkoholkonsum oftmals eng miteinander verknüpft sind, tragen Sie als Veranstalter die Verantwortung dafür, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.

Informieren Sie sich daher, über die für Sie als Veranstalter/in wichtigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere über die Altersgrenzen für den Besuch von Veranstaltungen und die Abgabe von alkoholischen Getränken. Wer sich über die Bestimmungen des Jugendschutzes hinwegsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei gravierenden Verstößen oder im Wiederholungsfalle droht sogar eine Freiheitsstrafe. Im begründeten Einzelfall kann auch die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden angezweifelt und die zum Betrieb des Gewerbes erforderliche Erlaubnis entzogen werden.

Weitere Informationen finden Sie bei den Downloads.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Herr Michael Horndasch
Außenstelle 15, Raum 305
08191/129-1730
08191/129-5730
Michael.Horndasch@lra-ll.bayern.de

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