Hilfen für junge Volljährige

Zielgruppe der Hilfe sind, junge Volljährige die aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger. Hilfen für junge Volljährige werden auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt. Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist.
Wir unterstützen die jungen Volljährigen bei privaten, familiären, schulischen oder beruflichen Problemen, bei drohender Obdachlosigkeit, wenn Drogen das Leben kontrollieren oder wenn man nicht mehr weiß, wie es weitergehen soll. Gemeinsam werden wir die nächsten Schritte überlegen, planen und klären, ob die Probleme alleine gelöst werden können oder ob eine Begleitung benötigt wird.
Ziele können sein:
- Vermittlung von Lebenstechniken und selbstständiger Lebensführung,
- Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte,
- Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven und Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle,
- Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen.
Nach einer bereits gewährten und beendeten Hilfeleistung bieten wir im Zuge der Nachbetreuung den jungen Volljährigen mit verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten eine Hilfestellung an und unterstützen damit den Weg in die Verselbständigung . Durch diese Hilfestellungen soll die langanhaltende Wirksamkeit einer vorausgegangenen Hilfe sichergestellt werden, ohne dass ein neuer Hilfeprozess ausgelöst wird.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Herr
Thomas
Kolland
Außenstelle 14, Raum 301
08191/129-1241
thomas.kolland@lra-ll.bayern.de
-Sachgebietsleitung-
Frau
Eva
Holzhauser
Außenstelle 14, Raum 202
08191/129-1269
eva.holzhauser@lra-ll.bayern.de
-Teamleitung-