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Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (früher: Jugendgerichtshilfe) ist ein Element der Jugendhilfe und eine Pflichtaufgabe des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung.

Als spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) im Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung im Bereich der Pädagogischen Jugendhilfe und Beratung angesiedelt.

Die JuHiS ist zuständig für alle Kinder (bis einschließlich 13 Jahre), Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (bis einschließlich 20 Jahre) aus dem Landkreis Landsberg am Lech, gegen die ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde.

Nach Einleitung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens nimmt die JuHiS Kontakt zu dem jungen Menschen auf. Unabhängig vom Bekanntwerden eines Verfahrens können sich junge Menschen und deren Angehörige jederzeit zur Beratung an die JuHiS wenden. 

Oftmals löst ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, bei den betroffenen jungen Menschen und deren Familie, verständlicherweise erst einmal viele Fragen und Verunsicherungen aus. Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) kann hier unterstützend einwirken, indem sie Verfahrensabläufe erklärt und erste dringende Fragen beantwortet. Das Unterstützungsangebot der JuHiS ist zu jederzeit kostenlos. Ziel ist es dabei junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken.

Um dies zu erreichen gehören u.a. folgende Punkte zum Aufgabenbereich der JuHiS:

  • Die Begleitung von Jugendlichen und Heranwachsenden über die gesamte Länge des Strafverfahrens, d.h. von der Einleitung polizeilicher Maßnahmen über die Verhandlung bis hin zur Erledigung der Vollstreckung und Information der jungen Menschen über die verschiedenen Verfahrensabläufe und mögliche rechtliche Folgen.
  • Anlaufstelle für Angehörige bei Fragen rund um das Strafverfahren.
  • Führen von persönlichen Gesprächen mit dem jungen Menschen um ein Bild von ihm und dessen Lebenssituation zu erstellen ( Angaben dazu sind freiwillig). 
  • Damit sich das Gericht ein Bild von dem jungen Menschen bzw. Heranwachsenden machen kann, berichtet die JuHiS in der Verhandlung über die Lebenssituation, den schulischen und beruflichen Werdegang und beispielweise auch über die Interessen des jungen Menschen. Hintergrund hierfür ist der erzieherische Gedanke des Jugendstrafverfahrens, d.h. dass im Gegensatz zum Erwachsenenstrafverfahren im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende deren persönliche Lebensumstände, Stärken und Probleme stärker berücksichtigt werden.
  • Zu den Aufgaben der JuHiS gehört es auch, dem Gericht einen Sanktionsvorschlag zu machen, d.h. welche Strafe aus Sicht der JuHiS pädagogisch angemessen bzw. sinnvoll scheint.
  • Die Vermittlung, Begleitung und Durchführung der meisten richterlichen Auflagen und Weisungen, wie soziale Hilfsdienste, Gesprächs-, Betreuungs- und Leseweisungen und Soziale Gruppenangebote, übernimmt unser Kooperationspartner Brücke e.V. Augsburg, Außenstelle Landsberg.
  • Wird ein junger Mensch oder Heranwachsende/r aufgrund einer begangenen Straftat in Untersuchungshaft genommen, nimmt die JuHiS dort mit ihr/ihm Kontakt auf und begleitet sie/ihn während des gesamten Verfahrens.
  • Während der Haftstrafe hält die JuHiS den Kontakt zum Inhaftierten.
  • Bei Ermittlungsverfahren gegen strafunmündige Kinder (bis einschließlich 13 Jahren) wird die JuHiS ebenfalls informiert und bietet den betroffenen Familien sozialpädagogische Beratung und Unterstützung an.

Um all diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigt die JuHiS viele Informationen, die sie im persönlichen Gespräch mit den jungen Menschen erhebt. Der Datenschutz wird dabei natürlich eingehalten.

FAQs

Ansprechpartner/innen

Frau Verena Wiedemann
Außenstelle 14, Raum 111
08191/129-1262
08191/129-5262
verena.wiedemann@lra-ll.bayern.de

Herr Thomas Kolland
Außenstelle 14, Raum 301
08191/129-1241
08191/129-5241
thomas.kolland@lra-ll.bayern.de

-Sachgebietsleitung-

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