Kreisjugendpflege
Die Kreisjugendpflege soll die Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Landsberg am Lech planen, fördern und koordinieren. Sie sorgt dafür, dass erforderliche Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen, um bestehende Bedarfe abdecken zu können.
Die Kreisjugendpflege berät und unterstützt Gemeinden beim Aufbau, bzw. bei der Weiterentwicklung der örtlichen Jugendarbeit. Ziel ist die Gewährleistung der Schaffung positiver Rahmenbedingungen für Bestand und Entwicklung der Jugendarbeit.
Zudem soll die Kreisjugendpflege junge Menschen, freie Träger, kreisangehörige Gemeinden, Erziehungsberechtigte und weitere Organisationen und Institutionen im Umfeld und im Zusammenhang mit der Jugendarbeit beraten, unterstützen und fördern.
FAQs
Junge Menschen sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen Mitreden, Mitmachen, Mitbestimmen, Mitentscheiden und Mitverantworten können.
Deswegen ist einer der Schwerpunkte von Kommunaler Jugendarbeit, die Beteiligung und Mitwirkung von jungen Menschen zu ermöglichen und zu fördern.
Was tut die Kreisjugendpflege dafür?
- Sie berät und unterstützt die Städte, Märkte und Gemeinden bei der Organisation von jugendgerechten Beteiligungsformen.
- Sie qualifiziert und berät die Jugendbeauftragten und die pädagogischen Fachkräfte in den Städten, Märkten und Gemeinden, damit diese passende Beteiligungsprozesse in ihrer Kommune initiieren, organisieren und begleiten können.
- Sie begleitet und unterstützt junge Menschen, die sich in Jugendräten und anderen Beteiligungsgremien engagieren (wollen).
- Sie fördert mit eigenen Veranstaltungen und Modellprojekten die Beteiligung und Mitwirkung von jungen Menschen.
- Sie informiert junge Menschen über Angebote zur Beteiligung und Mitwirkung in der Region.
Kommunale Jugendpfleger/innen sind im Sinne der Gesamtverantwortung des Jugendamtes umfassend für die Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen und für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis zuständig. Sie arbeiten an einer optimalen Planung, Förderung und Entwicklung von Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit und bringen die verschiedenen Akteur/innen im Landkreis zusammen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Information, Analyse und Entwicklung von Prozessen, Leistungen und Diensten der Jugendarbeit im Landkreis
- Beratung und Unterstützung aller Partner/innen in der Jugendarbeit und regelmäßiger Austausch mit diesen
- Anregungs- und Impulsfunktion zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit
- Förderung und Unterstützung von Aktivitäten
- Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote, falls der Bedarf von anderen Akteur/innen der Jugendarbeit nicht gedeckt werden kann
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung des Landkreises.
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit.
- Förderung der Jugendverbände, -gruppen und -initiativen.
- außerschulische Jugendbildung
- Kinder- und Jugenderholung
- offene Jugendarbeit
- internationale Jugendarbeit
- Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- Jugendberatung
- Jugendhilfeplanung Bereich Jugendarbeit
- Beratung und Unterstützung kreisangehöriger Gemeinden
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Unterstützung bekommt die Kreisjugendpflege von den Mitarbeitern/innen im Kinder- und Jugendschutz und des Ferien- und Freizeitprogrammes.
- Sie berät zum Aus- und Aufbau von Jugendarbeit in den Gemeinden.
- Sie berät und unterstützt Jugendbeauftragte und bietet entsprechende Fortbildungen an.
- Sie ist Ansprechpartner für Jugendgruppen, -initiativen und ehrenamtliche Jugendtreffs im Landkreis Landsberg am Lech.
- Sie berät zum Thema „Bauwägen und Jugendschutzhütten“.
- Sie ist Ansprechpartner für alle in der Jugendarbeit Tätigen, egal ob haupt- oder ehrenamtlich.
- Sie hilft bei der Vernetzung von hauptamtlichen Fachkräften, Ehrenamtlichen, Verbänden und Vereinen.
- Sie unterstützt Projekte der Jugendarbeit und berät bei der Durchführung.
- Die Kreisjugendpflege arbeitet eng mit dem Kreisjugendring Landsberg am Lech zusammen.
- Sie gibt Informationen, Material und Adressen rund um die Jugendarbeit weiter.
- Sie berät und informiert zum Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit.
Die Teilnahme an internationalen Programmen und interkulturellen Maßnahmen ist für Kinder und Jugendliche mit Blick auf ihre weitere Lebensentwicklung, den Erwerb von spezifischen Kompetenzen und die Erweiterung des eigenen Horizonts überaus wertvoll.
Die Kreisjugendpflege berät und unterstützt Jugendorganisationen bei der Organisation von internationalen und interkulturellen Maßnahmen. Wir informieren und helfen bei folgenden Fragen zur internationalen Jugendarbeit:
- Welche Programme gibt es?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Wie finde ich die richtige Partnergruppe für eine Jugendbegegnung?
Themen
Bauwägen und Hütten sind als Jugendtreffpunkte schon lange Zeit in den Gemeinden vorhanden. Aus diesen privaten Treffs konnten jugendliche viele positive Gesichtspunkte erfahren. Andererseits gab es auch einige negative Aspekte wie die Nichteinhaltung des Jugendschutzgesetzes oder mangelnde Sicherheitsstandards bei baulichen Gegebenheiten.
Im Jahr 2010 wurde deswegen vom Jugendhilfeausschaus des Landkreises Landsberg am Lech eine Empfehlung zum Umgang mit Bauwägen und Hütten, welche für mehr Sicherheit sorgen sollte, herausgegeben.
Weitere Informationen, die Broschüre zu den Empfehlungen und eine Beratung, wie Sie in Ihrer Gemeinde mit den Bauwägen und Jugendhütten umgehen können, erhalten Sie bei der Kreisjugendpflege.
Ansprechpartner/innen
Vorzimmer Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung
08191/129-1206
jugendamt@lra-ll.bayern.de
Merkblätter und Leitfaden zur Negativbescheinigung
Wir stellen Ihnen anhand eines Führungszeugnis aufgrund §72a SGB VIII eine Negativbescheinigung für Ihr Ehrenamt aus. Weiter Informationen, sowie Antragsunterlagen und den Leitfaden entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen im Downloadbereich.
Ansprechpartner/innen
Vorzimmer Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung
08191/129-1206
jugendamt@lra-ll.bayern.de
Downloads
- Teilplan Jugendarbeit 2019 PDF-Datei, 16 MB
- Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis PDF-Datei, 123 KB
- Negativbescheinigung zum erweiterten Führungszeugnis für Kommunen PDF-Datei, 82 KB
- Muster zur Aufforderung des (künftigen) Arbeitgebers zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Abs. 2 BZRG PDF-Datei, 67 KB
- Schema zur Prüfung des §72a SGB VIII PDF-Datei, 328 KB
- Einträge im Führungszeugnis, die einen Tätigkeitsschluss bewirken PDF-Datei, 58 KB
- Gesetzestexte des §72a SGB VIII PDF-Datei, 58 KB
- Muster einer Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit Vereinen PDF-Datei, 177 KB
- Muster einer Überwachungsliste mit Vereinen fürs Führungszeugnis PDF-Datei, 46 KB
- Prüfbogen zur Beurteilung der Notwendigkeit der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis PDF-Datei, 38 KB
- Muster eines Verhaltenkodex für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen PDF-Datei, 76 KB
- Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 11.08.2014 - Praxisgerechte Umsetzung des § 72 a SGB VIII PDF-Datei, 107 KB
- Ablauf und Verfahrensweise nach Abschluss der Vereinbarung zur Umsetzung des § 72 a SGBVIII PDF-Datei, 107 KB
- Leitfaden Negativbescheinigungen und Führungszeugnis PDF-Datei, 1 MB
Ansprechpartner/innen
Vorzimmer Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung
08191/129-1206
jugendamt@lra-ll.bayern.de