Adoption
Adoption bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen den Annehmenden und dem Kind, ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.
Im Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen zur Adoption steht immer das Wohl des Kindes. Durch die Adoption soll eine Alternative zur Heimerziehung geschaffen werden, um elternlosen oder abgegebenen Kindern die Möglichkeit zum Aufwachsen in einer Familie zu bieten.
Adoption kann sowohl im Kindes- als auch im Erwachsenenalter bei Volljährigkeit erfolgen. Bei Adoptionen von minderjährigen Kindern sind Jugendämter und speziell ausgewählte Wohlfahrtsorganisationen die richtigen Ansprechpartner, da es hier eine Vielzahl von Regelungen zu beachten gibt.
Die Adoptionsvermittlungsstelle hat den Auftrag, Eltern für Kinder zu finden, die auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Das Wohl des Kindes ist dabei immer das Hauptkriterium.
Die Adoptionsvermittlungsstelle erfüllt folgende Aufgaben:
- Beratung und Begleitung der abgebenden Eltern/Herkunftsfamilien vor, während und nach einer erfolgten Adoption.
- Beratung und Begleitung bei Stiefeltern- u. Verwandtenadoptionen.
- Beratung, Vorbereitung und Eignungsüberprüfung von Bewerbern als Adoptiveltern.
- Beratung und Betreuung von Adoptivfamilien vor, während und nach einer erfolgten Adoption.
- Vermittlung von Kindern in geeignete Adoptivfamilien.
- Unterstützung der Adoptivfamilien nach einer erfolgten Adoption durch Beratung und Begleitung sowie Weitergabe von Informationen.
- Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Suche nach leiblichen Verwandten.
- Kooperation mit Auslandsvermittlungsstellen und dem Landesjugendamt bei Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge von Auslandsadoptionen.
Eine Adoption ist für alle Beteiligten eine sehr weitreichende Entscheidung. Wir unterstützen und begleiten Sie bei allen Schritten auf diesem Weg. Bei sämtlichen Fragen, eine Adoption betreffend, können Sie sich an uns wenden.
Die Adoptionsvermittlungsstelle Landsberg am Lech gehört zum Verbund der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Landsberg am Lech, Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg.
Weitere Informationen:
In Deutschland ist die Zahl der Kinder, die für eine Vermittlung in Frage kommen in den letzten Jahren stark zurückgegangen, besonders bei ganz kleinen Kindern. Aber auch größere Kinder und Kinder mit einer problematischen Entwicklung werden selten vermittelt. Paare, die ein Kind adoptieren möchten, müssen sich einer sog. Eignungsüberprüfung unterziehen, die aus mehreren Gesprächen und Seminartagen besteht. Dabei werden die zukünftigen Adoptiveltern vorbereitet und über alle wichtigen Punkte informiert.
An dem Prozess einer Adoption sind immer die leiblichen Eltern, das Kind und die zukünftigen Adoptiveltern unter Mitwirkung der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle, beteiligt. Das Adoptivkind hat also immer zwei Elternpaare und bringt in die neue Familie die eigene, oft problematische Geschichte mit. Diese biographische Besonderheit wird es ein Leben lang begleiten. Eine wichtige Aufgabe der Adoptiveltern ist es, das Kind, bei der Auseinandersetzung mit seiner Herkunft zu unterstützen.
Die Möglichkeit der Adoption ist eine Form Kindern in anderen Familien die Chance des behüteten Aufwachsens zu geben, wenn ihre Eltern selbst nicht in der Lage sind sie ausreichend zu versorgen. Für die abgebenden Eltern ist dieser Schritt meist unvorstellbar schwer und zeigt eine große Verantwortung für das Kind auf. Je früher ein Kind zur Adoption freigegeben wird, umso eher finden sich geeignete Adoptiveltern.
Unter Beachtung Ihrer persönlichen Situation und Perspektive erhalten Sie in der Adoptionsvermittlungsstelle Informationen zu anderen Möglichkeiten der Hilfe für Sie und Ihr Kind und werden durch Fachkräfte bei Ihrer Entscheidungsfindung begleitet.
Die Adoptionsvermittlungsstelle berät Eltern ausführlich und sucht sorgfältig die für das Kind am besten passenden Eltern. Abgebende Eltern haben die Möglichkeit und das Recht, ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Vermittlung ihres Kindes zu äußern.
Adoptionsablauf für abgebende Eltern
Nachdem die Entscheidung für die Freigabe eines Kindes zur Adoption durch die Eltern (nach eingehender Beratung und Klarheit über die Konsequenzen) gefallen ist, sind nun folgende Schritte erforderlich um eine Adoption rechtswirksam werden zu lassen:
- Die leiblichen Eltern willigen vor einem Notar in die Adoption ihres Kindes durch feststehende Adoptionsbewerber ein (bei Säuglingen frühestens 8 Wochen nach der Geburt).
- Die Einwilligung wird nach Zugang beim Vormundschaftsgericht wirksam und unwiderruflich.
- Die elterliche Sorge, der Umgang und die Unterhaltspflicht der leiblichen Eltern gegenüber dem Kind ruhen.
- Das Jugendamt wird zwischenzeitlich Vormund des Kindes.
- Die Adoption des Kindes durch die Adoptiveltern wird nach Ablauf einer angemessenen Pflegezeit, mit Beschluss des Vormundschaftsgerichtes, ausgesprochen. Das Kind gilt nunmehr rechtlich als Kind der Adoptiveltern und wird dadurch einem leiblichen Kind gleichgestellt.
Weitere Informationen:
Bei Stieffamilien ist ein entscheidender Grund für eine Adoption der Kinder des Ehepartners, die Kinder in einer vollständigen Familie aufwachsen zu lassen. Dieses Zugehörigkeitsgefühl soll z.B. auch durch den gleichen Nachnamen gefestigt werden. Voraussetzung für eine Stiefelternadoption ist immer, dass ein tragfähiges, vertrauensvolles Eltern-Kind-Verhältnis zum Stiefelternteil entstanden ist und der abgebende Elternteil notariell seine Einwilligung beurkundet hat.
Stiefeltern – u. Verwandtenadoptionen:
- Voraussetzung ist immer die Einwilligung des abgebenden Elternteils, bzw. eventuelle gerichtliche Ersetzung der Einwilligung oder Feststellung der Nichterforderlichkeit gemäß § 1747 Abs. 4 BGB,
- Ausstellung eines Beratungsscheins für alle Beteiligten,
- Abklärung formaler Voraussetzungen wie z.B. Alter, Gesundheit, berufliche und finanzielle Situation, Wohnverhältnisse, Zusammensetzung der Familie, rechtliche Befähigung zur Adoption,
- ein Lebensbericht des annehmenden Elternteils ist zu erstellen,
- ein wichtiges Kriterium ist die Beziehung des Annehmenden zu dem anzunehmenden Kind (Eltern-Kind Verhältnis), auch unabhängig vom Ehepartner(in),
- Erziehungsleitende Vorstellung,
- Anhörung des Kindes und Information über eine Adoption,
- das Ergebnis wird in Form einer gutachterlichen Stellungnahme gemäß § 189 FamFG dem Vormundschaftsgericht mitgeteilt.
Die rechtlichen Konsequenzen:
- Eine Adoption hat für alle Familienmitglieder umfassende rechtliche Konsequenzen.
- Der oder die Annehmende übernimmt die gesamten Rechte und Pflichten eines leiblichen Elternteils.
- Seine/ihre Verwandten werden mit dem Kind verwandt.
- Die Rechte und Pflichten für den außenstehenden Elternteil und seine Verwandten erlöschen in der Regel (z. B. Erbrecht, Unterhaltsrecht; verwandtschaftliche Beziehungen).
- Eine Ausnahme gilt, wenn der Elternteil verstorben ist und zum Zeitpunkt des Todes sorgeberechtigt war. Dann bleibt die rechtliche Beziehung zu den Verwandten des verstorbenen Elternteils auch nach der Adoption durch den Stiefelternteil erhalten.
- Eine richterlich ausgesprochene Adoption ist unwiderruflich und kann grundsätzlich von keinem Beteiligten mehr rückgängig gemacht werden.
- Diese weitreichende Entscheidung darf nicht unter Zwang und Zeitdruck geschehen, sondern muss von allen Beteiligten mit bewusster Zustimmung erfolgen.
Weitere Informationen:
Erwachsene Adoptivkinder suchen oftmals ihre leiblichen Verwandten und wünschen hier Beratung und Hilfe. Sie brauchen Unterstützung bei der Anbahnung von (Erst-)Kontakten oder wollen wissen, ob es Unterlagen im Jugendamt über Ihre Adoption gibt. Manche wissen nicht, wer ihre Herkunftsfamilie ist, und wo sie sich aufhält.
Herkunftssuche
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte ist ein Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung. Bei der Entwicklung der eigenen Individualität geht es vor allem darum, sich selbst zu verstehen und anzunehmen. Dieser Prozess erreicht in der Pubertät seinen Höhepunkt.
Bei Adoptierten erweitert sich die Identitätsfindung um die Auseinandersetzung mit den leiblichen Eltern und deren Motivation zur Adoptionsfreigabe. Im Mittelpunkt stehen dabei die Suche nach den eigenen biologischen Wurzeln und die Verarbeitung der schmerzlichen und kränkenden Erfahrung weggegeben oder verlassen worden zu sein.
Diese Suche ist häufig mit Angst und Verunsicherung verbunden. Die Adoptionsvermittlungsstelle beim Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung steht Adoptierten für eine Beratung und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit ihrer Herkunft und der konkreten Suche nach den leiblichen Eltern gern zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Es gibt verschiedene Formen der Adoption:
1. Inkognitoadoption
- Bei einer Inkognitoadoption (§ 1747 Abs. 2 Satz 2 BGB) kennen die leiblichen Eltern weder den Namen der Adoptiveltern, noch deren Wohnort und es bestehen keinerlei Kontakte.
- Die leiblichen Eltern erfahren weder Namen noch Adresse der Adoptiveltern. Ziel ist der einseitige Schutz der neu zu begründenden Familie (vgl. § 1758 BGB) vor unerwünschten Einwirkungen der leiblichen Eltern, deren Verwandten oder unbefugten Dritten.
- Auch in diesem Fall werden Wünsche der leiblichen Eltern bei der Auswahl der Adoptivfamilie mit einbezogen. Es können Informationen, die jedoch zu keiner Identifizierung der Adoptivfamilie führen, an die leiblichen Eltern weitergegeben werden. Die Adoptiveltern erfahren dagegen regelmäßig, wer die leiblichen Eltern des aufzunehmenden Kindes sind.
2. Halboffene Adoption
- Bei der halboffenen Adoption lernen die leiblichen Eltern die Adoptiveltern kennen, ohne das deren Name und Wohnort preisgegeben wird. Durch den Austausch, zum Beispiel von Briefen und Fotos über die Adoptionsvermittlungsstelle, kann an der Entwicklung des Kindes teilgenommen werden.
- Es hat sich bewährt, im Vorfeld ein Treffen der abgebenden und annehmenden Eltern unter Wahrung ihrer Anonymität durchzuführen, um dem Kind später möglichst umfassende Informationen und persönliche Eindrücke von seiner Herkunftsfamilie durch die Adoptiveltern übermitteln zu können. Die abgebenden Eltern können sich durch dieses Treffen ein realistischeres Bild von der künftigen Familie machen, in der das Kind aufwachsen soll.
- Die Eltern sind an der Auswahl der künftigen Adoptiveltern zu beteiligen.
3. Offene Adoption
- Bei der offenen Adoption besteht die Möglichkeit, die Adoptiveltern namentlich kennen zu lernen und weiterhin persönlich Kontakt zu halten. So besteht für die abgebenden Eltern die Möglichkeit, am Aufwachsen des Kindes teilzunehmen.
- Ziel der offenen Adoptionsformen ist, im Interesse des Kindes, eine Brücke zwischen seiner Herkunftsgeschichte und seinem Leben in der Adoptivfamilie zu bauen.
- Es können Kontakte zu Menschen, zu denen das Kind positive Beziehungen aufgebaut hat (Verwandte, Freunde, Erzieherinnen bzw. Erzieher) fortgeführt werden, wenn das Kind es wünscht und es seinem Wohl dient. In diesem Zusammenhang können offene Formen der Adoption unter (teilweiser) Aufhebung der Anonymität für alle Beteiligten hilfreich sein.
Weitere Informationen:
Adoptionsbewerberverfahren
Voraussetzung für die Adoption eines Kindes ist das Durchlaufen eines Adoptionsbewerberverfahrens. Dies ist immer notwendig bei Adoptionen von Kindern aus dem In- oder Ausland, zu denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Im Rahmen des Adoptionsbewerberverfahrens werden Paar- und Einzelgespräche, Hausbesuche und ein zweitägiges Seminar durchgeführt.
Gespräche mit Adoptionsbewerbern, die der Eignungsfeststellung dienen, werden von der, für den Landkreis Landkreis am Lech, zuständigen Fachkraft durchgeführt. Zum Ende der Überprüfung wird eine Stellungnahme gem. § 194 Fam.FG für das Familiengericht erstellt, aus der die Eignung der Bewerber hervorgeht.
Inhalte des Adoptionsbewerberverfahrens im Wesentlichen sind:
- Information u.a. über den Inhalt des Adoptionsbewerberverfahrens, Ablauf einer Adoption, rechtliche Grundlagen, Adoptionsformen,
- Abklärung formaler Voraussetzungen wie z.B. Alter, Gesundheit, berufliche und finanzielle Situation, Wohnverhältnisse, Zusammensetzung der Familie, rechtliche Befähigung zur Adoption,
- Bewältigung von Kinderlosigkeit/ Beweggründe für eine Adoption,
- Reflexion der eigenen Lebensgeschichte, Herkunftsfamilie, Schwiegerfamilie,
- Schulische und berufliche Entwicklung,
- Partnerschaft,
- Interessen, Neigungen, Freizeitverhalten,
- Konfliktfähigkeit/ Flexibilität,
- Erfahrung mit Kindern,
- Erziehungsleitende Vorstellung,
- Erwartungen an das Adoptivkind/ Ängste,
- Auswirkung auf andere Familienmitglieder,
- Vorstellung zum Kinderwunsch,
- Besondere Situation des Adoptivkindes,
- Mögliche Probleme, Annahme von Hilfsangeboten.
Folgende Unterlagen von den Adoptionsbewerbern sind erforderlich:
Die Formulare und weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Adoptionsvermittlungsstelle
- Fragebögen für beide Ehepartner(innen),
- Lebensberichte,
- Familienurkunden,
- Polizeiliche Führungszeugnisse,
- Gesundheitszeugnisse,
- Einkommensnachweise,
- Fotos.
Weitere Informationen:
Wenn der Wunsch da ist ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren, ist der erste Schritt die Erarbeitung der persönlichen kulturellen Präferenzen mit den Bewerbern. Danach erfolgt die intensive Auseinandersetzung mit dem Kulturkreis des jeweiligen zukünftigen Herkunftslandes und den Lebensbedingungen der zu vermittelnden Kinder. Die Durchführung der Adoption geschieht in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Auslandsvermittlungsstelle. Ausländische Kinder, die zum Zeitpunkt des Adoptionsantrages das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erwerben bei der Adoption durch Deutsche Staatsbürger in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit. Auslandsadoptionen sind gebührenpflichtig.
Weitere Informationen:
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Frau
Petra
Riedel
Außenstelle 12, Raum 32
08191/129-1260
petra.riedel@lra-ll.bayern.de
Herr
Thomas
Kolland
Außenstelle 14, Raum 301
08191/129-1241
thomas.kolland@lra-ll.bayern.de
-Sachgebietsleitung-