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Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung

Die Kollegen/innen aus dem Bereich Trennung und Scheidung beraten Sie in allen Fragen, die sich aus einer Trennung oder Scheidung für Ihre minderjährigen Kinder oder Sie selbst ergeben:

  • Fragen zum Umgangsrecht,
  • Fragen zur elterlichen Sorge,
  • Fragen, die rund um das Erleben Ihrer Kinder im Rahmen der Trennung enstehen. 

Weiterhin werden Ihnen Fragen, welche bei der Neugründung einer Familie bzw. einer anstehenden oder gerade erfolgten Geburt zur elterlichen Sorge oder auch zum Umgangsrecht entstehen, beantwortet.

Wir beraten Sie allparteilich und kostenfrei. Bei der Beratung bringen wir unsere breitgefächerten familiengerichtlichen und familientherapeutischen Kenntnisse und den dazugehörigen Erfahrungshintergrund ein.

Familiengerichtliche Mitwirkung nach § 50 SGB VIII

Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung unterstützt nach § 50 Abs.1, Satz 1 SGB VIII das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Dies ist eine gesetzliche Aufgabe, die dann erfüllt werden muss, wenn einer der beiden Elternteile ein familiengerichtliches Verfahren in Gang setzt. Dabei geht es in aller Regel entweder um die elterliche Sorge oder um das Umgangsrecht.

In solchen Situationen werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und lösungsorientiert sowie deeskalierend Gespräche mit Ihnen und gegebenenfalls auch mit dem Kind oder den Kindern führen. Wir werden im Verlauf des familiengerichtlichen Verfahrens konstruktiv an einer möglicherweise zu erzielenden Vereinbarung der Eltern mitarbeiten. Gegebenenfalls arbeiten wir auch an einer am Kindeswohl orientierten Beschlussfassung des Gerichtes mit.

Die Voraussetzung für eine Beratung ist, dass Sie minderjährige Kinder haben. Die Kontaktaufnahme mit uns kann per Telefon oder per E-Mail erfolgen. Die Vereinbarung eines Termins ist erforderlich.

Weitere Informationen und Angebote finden Sie unter:

Themen

Alleine mit Kind

Alleinerziehende Elternteile - ob Mann oder Frau - haben vielfältige Aufgaben und Herausforderungen zu bewältigen.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen, Beratung und Unterstützungsangebote:

Alleiniges Sorgerecht

Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht anfordern können.

Fragen bezüglich des Sorgerechtes beantworten Ihnen der Fachdienst Trennung und Scheidung des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung.

Soziale Gruppenangebote für Kinder

Im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit halten wir in der Regel einmal jährlich für Kinder (ab etwa 8 Jahren) und Jugendliche (bis etwa 12 Jahren), die von Trennung und Scheidung betroffen sind, ein Gruppenangebot vor. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unten aufgeführte Ansprechpartner/innen.

Umgangsregelung

Bezüglich aller Fragen zum Umgangsrecht und zur Umgangsgestaltung können Sie bei uns Beratung erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unten aufgeführte Ansprechpartner.

Ansprechpartner/innen

Herr Jens Bosler-Heimann
Außenstelle 14, Raum 104
08191/129-1256
08191/129-5256
jens.bosler-heimann@lra-ll.bayern.de

Buchstaben H-N 

Frau Stefanie Haeder
Außenstelle 14, Raum 106
08191/129-1257
08191/129-5257
stefanie.haeder@lra-ll.bayern.de

Buchstaben O-Z

Frau Julia Issel
Außenstelle 14, Raum 105
08191/129-1252
08191/129-5584
julia.issel@lra-ll.bayern.de

Buchstaben A-G, L

Herr Thomas Kolland
Außenstelle 14, Raum 301
08191/129-1241
08191/129-5241
thomas.kolland@lra-ll.bayern.de

-Sachgebietsleitung-

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