Verfahrenslotse
Alle Kinder und Jugendlichen sollen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft, an Bildung oder Arbeit teilnehmen können. Damit das auch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung möglich ist, gibt es die „Leistungen der Eingliederungshilfe“. Sie sollen eine altersentsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden von verschiedenen Trägern erbracht. Die Verfahrenslotsen sollen junge Menschen mit Behinderung dabei unterstützen.
Familien mit Kindern/ Jugendlichen mit einer (drohenden) seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung sollen durch die Verfahrenslotsen Hilfe im komplexen Sozialleistungssystem erhalten. Die Verfahrenslotsen bieten eine unabhängige Orientierung und Begleitung.
Meine Aufgabe als Verfahrenslotsin ist es, junge Menschen mit einer drohenden oder bestehenden Behinderung sowie deren Familien kostenfrei zu
- beraten
- vermitteln
- begleiten und unterstützen.
FAQs
Was macht ein Verfahrenslotse?
Verfahrenslotsen sind Personen, die jungen Menschen mit Behinderung helfen. Sie beraten und unterstützen in Bezug auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Sie übernehmen verschiedene Aufgaben, wie zum Beispiel:
- Beratung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien inwieweit Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen,
- Unterstützung und Orientierung im komplexen Sozialleistungssystem,
- Hilfe in Bezug auf Anträge,
- Vermittlung an weitere Kooperationspartner/ Unterstützungsangebote.
Für wen ist der Verfahrenslotse Ansprechpartner?
Für junge Menschen bis 27 Jahren mit einer (drohenden) Behinderung und deren Familien.
Wie kann ich einen Termin beim Verfahrenslotsen vereinbaren?
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie gerne an, oder schreiben Sie eine E-mail. Die Beratung kann dann telefonisch oder auch persönlich stattfinden.
Wie läuft ein Termin beim Verfahrenslotsen ab?
Zunächst wird die Situation des jungen Menschen mit (drohender) Behinderung geschildert. So entsteht ein erster Einblick.
Dann stehen folgende Fragen im Zentrum:
- Welche Beeinträchtigungen liegen vor?
- Inwiefern ist die Teilhabe eingeschränkt?
- Welche Wünsche haben Sie?
Sie legen fest, ob und in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen. Je nach Wunsch, kann an weitere Stellen im regionalen Netzwerk vermittelt werden.
Themen
Ansprechpartnerin
Frau
Theresa
Graf
Außenstelle 15, Raum 306
08191/129- 1266
theresa.graf@lra-ll.bayern.de
Koordinierungsstelle
- Jugendhilfeplanung und Verfahrenslotse-