Kindeswohlgefährdung-Fachberatung
Beratung nach §§ 8a, 8b SGBVIII, §4 KKG/ Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft (iseF)“
Die Fachberatung richtet sich an alle Personen, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen und die im Rahmen ihrer Tätigkeit Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vermuten.
Aufgabe der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (iseF) sind:
- Unterstützung und fachliche Beratung bei der Bewertung von Gefährdungssituationen sowie vorhandener Ressourcen.
- Beratung über geeignete und notwendige Maßnahmen und Hilfsangebote.
- Unterstützung und Vorbereitung von Elterngesprächen.
- Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, Arbeitsweisen und Aufgaben anderer Institutionen.
- Prüfung der Problemakzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Eltern.
- Beratung über Notwendigkeit und Zeitpunkt der Einbeziehung des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen.
Wichtig zu wissen:
- Die Beratung ist kostenlos.
- Die Falldarstellung erfolgt anonymisiert.
- Die Fachberatung kann einmalig oder während des gesamten Fallbearbeitungsprozess erfolgen.
- Die Beratung ist nur für Fachkräfte vorgesehen.
- Es erfolgt keine Beteiligung bei Elterngesprächen und keine Diagnostik bei Kindern.
- Die Beratung kann in der Einrichtung erfolgen.
- Eine Vorstellung der iseF und Fachvorträge in verschiedenen Institutionen, z.B. Kitas, Schulen... ist auf Anfrage möglich
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Frau
Gisela
Lifka
Außenstelle 12, Raum 031
08191/129-1259
gisela.lifka@lra-ll.bayern.de