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Jugendhilfeausschuss

Das Jugendamt ist anders aufgebaut als alle anderen Behörden. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Neben der Verwaltung gehört zum Jugendamt als zweiter Bereich der Jugendhilfeausschuss.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Der Jugendhilfeausschuss berät die Verwaltung und entscheidet beispielsweise in Planungsfragen. Er ist mit Fachleuten aus Politik und Praxis besetzt. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages beziehungsweise des Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an, sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Das Jugendamt ist damit eine demokratisch verfasste Behörde, die in ihrer Aufbauorganisation und den damit verbundenen Kompetenzen in den Strukturen der öffentlichen Verwaltung einzigartig ist.

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