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Feiern und Festveranstaltungen

Im Landkreis Landsberg am Lech gibt es zahlreiche Feiern und Feste. Damit Kinder und Jugendliche sicher und in einem geschützten Rahmen feiern können, unterstützen wir Veranstalterinnen und Veranstalter bei der Einhaltung und Umsetzung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes während der Planung und bei Bedarf auch vor Ort. Darüber hinaus beraten wir gerne Eltern, SMVs, Jugendliche, Schulen und Vereine bei der Umsetzung einer eigenen Feier, wie Vereinsfeste, Stufenpartys oder Geburtstage.

Jugendschutzgesetz

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zum Jugendschutzgesetz sowie eine Übersicht der einzelnen Paragraphen.

Mehr erfahren:

Jugendschutzschulung

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zur Jugendschutzschulung für Gewerbetreibende, Veranstalterinnen und Veranstalter, Vereine, Ehrenamtliche und Fachkräfte.

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Veranstaltungsplanung im Zeichen des Jugendschutzes

Wenn Sie eine Veranstaltung organisieren möchten, zu der auch Kinder und Jugendliche Zugang haben sollen, müssen Sie sich an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten. Die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren, Zugangsbeschränkungen und weitere Punkte sind dort geregelt. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Veranstaltungsplanung.

Mehr erfahren: Weitere Informationen erhalten Sie auf ...

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