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Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. Wir beraten Sie, falls Sie sich einer Kindeswohlgefährdung nicht sicher sind und unterstützen Sie.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit bei der Polizei oder dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung anonym einen Hinweis zu geben. 

Auch du kannst dich gerne an uns wenden, wenn es dir schlecht geht und du dich jemandem anvertrauen möchtest.

Kinder haben das Recht auf Schutz und auf ein sicheres und entwicklungsförderndes Aufwachsen. Wenn psychische, physische oder seelische entwicklungsbeeinträchtigende Faktoren vorliegen, muss auf eine Kindeswohlgefährdung geprüft werden. Möchten Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung melden oder benötigen Sie Beratung?

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