Film- und Drehgenehmigung
Wenn minderjährige Kinder und Jugendliche bei einem Werbespot, einer Castingshow, einem Fotoshooting oder einer Serie mitwirken möchten, benötigt die Produktionsfirma eine Bestätigung vom zuständigen Jugendamt. Dieses prüft, ob das Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird und der Dreh für die Minderjährigen weder entwicklungsbeeinträchtigend, noch entwicklungsverzögernd ist.
Weiterführende Infos
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Herr
Michael
Horndasch
Außenstelle 15, Raum 305
08191/129-1730
Michael.Horndasch@lra-ll.bayern.de
- Kinder- und Jugendschutz -
Frau
Lea
Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
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lea.spindler@lra-ll.bayern.de