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Film- und Drehgenehmigung

Wenn minderjährige Kinder und Jugendliche bei einem Werbespot, einer Castingshow, einem Fotoshooting oder einer Serie mitwirken möchten, benötigt die Produktionsfirma eine Bestätigung vom zuständigen Jugendamt. Dieses prüft, ob das Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird und der Dreh für die Minderjährigen weder entwicklungsbeeinträchtigend, noch entwicklungsverzögernd ist.


Weiterführende Infos


Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Herr Michael Horndasch
Außenstelle 15, Raum 305
08191/129-1730
08191/129-5730
Michael.Horndasch@lra-ll.bayern.de

- Kinder- und Jugendschutz -

Frau Lea Spindler
Außenstelle 15. Raum 301
08191/129-1455
08191/129-5455
lea.spindler@lra-ll.bayern.de

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