Film- und Drehgenehmigung
Grundsätzlich dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht beschäftigt werden (§ 5 JArbSchG). Die zuständigen Behörden können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen für
- Theater-, Musik- und anderen Aufführungen,
- Werbeveranstaltungen,
- Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen.
Gesetzliche Regelungen
Im Rahmen von Theateraufführungen dürfen Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr auftreten (§ 6 Abs. 1, Nr. 1 JArbSchG).
Im Rahmen von Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen dürfen Kinder
- über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 17 Uhr,
- über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 22 Uhr,
gestaltend mitwirken sowie an den erforderlichen Proben teilnehmen (§ 6 Abs. 1, Nr. 2a, b JArbSchG).
Die Aufsichtsbehörde darf die Beschäftigung nur unter bestimmten Vorgaben bewilligen, beispielsweise Betreuung der Kinder, Vorliegen der geforderten Unterschriften, Auflagen zum Schutze vor Beeinträchtigungen (§ 6 Abs. 2 JArbSchG).
Grundsätzlich ist auch eine Stellungnahme eines (Kinder-)Arztes notwendig.
Finden die Beschäftigungen während der Schulzeit statt, muss sich auch die Schule damit einverstanden erklären.
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Jugendarbeitschutzgesetz.
Welche Unterlagen werden für eine Film- und Drehgenehmigung benötigt?
Für die Stellungnahme benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einverständniserklärung Personensorgeberechtigte auf Formblatt mit Daten zum Kind,
- Formblätter mit Stellungnahmen vom Arzt und der Schule,
- Formblatt für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung,
- Im Bedarfsfall kurzes Expose zu Film- oder Fotoaufnahmen (nach Rücksprache mit dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung).
Tipp: Die benötigten Formulare bekommen Sie von der Filmproduktionsfirma.
Am Besten schicken Sie uns den soweit ausgefüllten Antrag mit einem Drehbuch (falls dieses vorliegt) vorab per Fax oder E-Mail zu, so dass wir diesen umgehend prüfen können. Eine persönliche Vorsprache mit Ihrem Kind ist nur das erste Mal innerhalb eines Kalenderjahres notwendig.