Kontakt

Film- und Drehgenehmigung

Grundsätzlich dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht beschäftigt werden (§ 5 JArbSchG). Die zuständigen Behörden können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen für

  • Theater-, Musik- und anderen Aufführungen,
  • Werbeveranstaltungen,
  • Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen.

Gesetzliche Regelungen
Im Rahmen von Theateraufführungen dürfen Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr auftreten (§ 6 Abs. 1, Nr. 1 JArbSchG).

Im Rahmen von Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen dürfen Kinder

  • über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 17 Uhr,
  • über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 22 Uhr,

gestaltend mitwirken sowie an den erforderlichen Proben teilnehmen (§ 6 Abs. 1, Nr. 2a, b JArbSchG).

Die Aufsichtsbehörde darf die Beschäftigung nur unter bestimmten Vorgaben bewilligen, beispielsweise Betreuung der Kinder, Vorliegen der geforderten Unterschriften, Auflagen zum Schutze vor Beeinträchtigungen (§ 6 Abs. 2 JArbSchG).

Grundsätzlich ist auch eine Stellungnahme eines (Kinder-)Arztes notwendig.

Finden die Beschäftigungen während der Schulzeit statt, muss sich auch die Schule damit einverstanden erklären.

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Jugendarbeitschutzgesetz.

Welche Unterlagen werden für eine Film- und Drehgenehmigung benötigt?

Für die Stellungnahme benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Einverständniserklärung Personensorgeberechtigte auf Formblatt mit Daten zum Kind,
  • Formblätter mit Stellungnahmen vom Arzt und der Schule,
  • Formblatt für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung,
  • Im Bedarfsfall kurzes Expose zu Film- oder Fotoaufnahmen (nach Rücksprache mit dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung).

Tipp: Die benötigten Formulare bekommen Sie von der Filmproduktionsfirma.

Am Besten schicken Sie uns den soweit ausgefüllten Antrag mit einem Drehbuch (falls dieses vorliegt) vorab per Fax oder E-Mail zu, so dass wir diesen umgehend prüfen können. Eine persönliche Vorsprache mit Ihrem Kind ist nur das erste Mal innerhalb eines Kalenderjahres notwendig.

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Maps laden