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Schulzeit

In der Schule verbringen Kinder und Jugendliche die meiste ihrer zur Verfügung stehenden Zeit. Deswegen gibt es hier viele Themen, bei denen wir gerne informieren, unterstützen und beraten.

Fahrtkostenübernahme des Schulweges

Der Landkreis Landsberg am Lech ist als Aufgabenträger für die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schüler (bis einschließlich Jahrgangsstufe 10) zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen zuständig, wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist.

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen müssen die Fahrkarten selbst finanzieren. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen.

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Ferien- und Freizeitprogramm

Die kommunale Jugendarbeit bietet ein umfassendes Ferien- und Freizeitprogramm für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren an. Neben Spielmobil, Kinderkino und dem Verleih verschiedener Spielgeräte während und außerhalb der Ferienzeiten, gibt es ein vielfältiges Wegfahr- und Ferienbetreuungsprogramm.

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Jugendsozialarbeit an Schulen

Bei der Jugendsozialarbeit an Schulen finden Sie Beratung und Hilfestellung bei Problemen, welche sowohl die Schule, als auch den Alltag betreffen. Zudem finden Sie eine Übersicht, wer für Sie die direkte Ansprechperson an der Schule Ihres Kindes ist.

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Legasthenie und Dyskalkulie

Ihr Kind hat Schwierigkeiten beim Lesen oder Rechnen? Dann lassen Sie abklären, ob Ihr Kind an Legasthenie oder Dyskalkulie leidet. Allgemeine Informationen und Beratung sowie Informationen zur Genehmigung einer Legasthenie- und/oder Dyskalkulie Therapie erhalten Sie durch unseren Psychologischen Fachdienst. Die Antragsstellung auf Finanzierung können Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe vornehmen.

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Offene Ganztagsschule

Hier erhalten Sie Informationen zu allen Offenen Ganztagsschulen, welche durch den Landkreis Landsberg am Lech, als Kooperationspartner, betreut werden.

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Schulamt

Das Staatliche Schulamt ist für die 22 staatlichen Grundschulen und 5 Mittelschulen im Landkreis Landsberg am Lech zuständig. Zu den Aufgaben des Staatlichen Schulamtes gehören u.a. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Förderung und Beratung der Schulen, die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal.

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Schulbegleitung/ Integrationsbegleitung

Schulbegleitung, auch Integrationsbegleitung genannt, ist eine Form der persönlichen Assistenz und unterstützt Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung im schulischen Alltag. Schulbegleitung stellt eine Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) dar.

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Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist in allen deutschen Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Sie findet, auf Einladung des Gesundheitsamtes, in den zwei Jahren vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Grundschule statt. Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule.
Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt werden. Die Schuleingangsuntersuchung unterscheidet sich insofern wesentlich von den Früherkennungsuntersuchungen (U8 und U9), bei denen vor allem die Erkennung behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen im Vordergrund stehen.

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Schulkindbetreuung/ Horte

Für eine verlässliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Anschluss an den Unterricht, stehen im Landkreis Landsberg am Lech vielfältige Angebote wie Mittagsbetreuung, Betreuung von Schulkindern in Horten und Offene Ganztagsschulen zur Verfügung. Bei der Stadt Landsberg am Lech finden Sie zum Beispiel Informationen zur Mittagsbetreuung oder Horten in Ihrer Nähe. Weitere Informationen zu Betreuungsangeboten finden Sie auch auf der Website der Schule Ihres Kindes.

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Schulsprengel

Ein Schulsprengel ist ein abgegrenztes Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet. In Bayern besteht die Sprengelpflicht für Grund– und Mittelschulen.

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Stress in der Schule

Zum wiederholten Male die Hausaufgaben vergessen, eine schlechte Note kassiert, Streit mit der besten Schulfreundin oder Schulfreund, Ärger über eine Lehrkraft, Probleme beim Lernen? Keine Sorge, du bist nicht alleine. Bei fast allen Kindern und Jugendlichen gibt es mal eine stressige Zeit in der Schule, in der nicht alles nach Plan läuft. Wichtig ist hier vor allem: Reden und Lösungen finden. Wir helfen dir und deinen Eltern gerne!

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