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Familiensorgen und besondere Lebenslagen

In jeder Familie gibt es einmal schwierige Zeiten, Sorgen und besondere Vorkommnisse. In diesen Lebenslagen wollen und können wir Sie beraten und unterstützen. Unsere zahlreichen Unterstützungs- und die Beratungsangebote sowie Angebote aus den Landkreis Landsberg am Lech sehen Sie in folgender Übersicht.

Alleine mit Kind

Alleinerziehende Elternteile - ob Mann oder Frau - haben vielfältige Aufgaben und Herausforderungen zu bewältigen. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen, Beratung und Unterstützungsangebote.

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Alltagsherausforderungen mit Kind

Hier finden Sie Informationen zu Alltagsherausforderungen, wie zum Beispiel Geschwisterstreit, Trotzphase und Co. Weiter finden Sie Informationen und Beratung zu Selbsthilfegruppen, Austausch mit anderen betroffenen Eltern und allgemeiner Unterstützung.

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Betreuung und Versorgung in Notsituationen nach §20 SGB VIII

Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes bei verschiedenen Notsituationen. Diese sind im §20 des SGB VIII geregelt.

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Elterntalk

Im Landkreis Landsberg am Lech finden ELTERNTALKS im SOS-Familienzentrum "MiniMax" statt. ELTERNTALK steht für Fachgespräche von Eltern für Eltern. Dabei treffen sich Eltern im privaten Rahmen um sich über Erziehungsfragen in der Familie auszutauschen.

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Familienoase

In der Familienoase Landsberg am Lech finden Alleinerziehende, Eltern oder Großeltern Kontakt zu anderen Familien mit Kindern. Weiterhin bietet die Familienoase kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen, ein umfangreiches Spiel- und Aktionsangebot und einen Second-Hand-Laden rund ums Kind an.

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Familienpaten

Nicht jede Familie hat die Möglichkeit bei Problemen auf ein soziales Netzwerk, welches unterstützend zur Seite steht, zurückgreifen zu können. Ehrenamtliche Familienpaten können Familien bei besonderen Problemlagen begleiten und helfen. Die Familienpaten werden im Vorfeld umfangreich geschult und während des Einsatzes fachlich begleitet.

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Frühe Hilfen

Die Fachkräfte der Frühen Hilfen unterstützen Familien im häuslichen Umfeld bei allen Fragen, die in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes auftreten.

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HELB (Haushaltstraining für Eltern in Landsberg am Lech)

HELB (Haushaltstraining für Eltern in Landsberg am Lech) ist ein ambulantes Unterstützungsangebot für Familien und alleinerziehende Mütter und Väter mit dem Ziel, Kompetenzen in der Alltags- und Haushaltsbewältigung zu stärken.

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Haushaltshilfen für die Betreuung und Versorgung in Notsituationen

Wenn in der Familie ein Elternteil erkrankt ist und für längere Zeit nicht wie gewohnt beim Alltagsgeschehen mitwirken kann, gibt es die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zur Entlastung für die betroffenen Familien zu beantragen. Die Haushaltshilfen können über das Familienpflegewerk (über eine ärztliche Verordnung) und beim Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung beantragt werden.

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Heilpädagogische Übungsbehandlung

Hier finden Sie Beratung und Informationen zur Antragsstellung, Genehmigung und Finanzierung.

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Hilfen für junge Volljährige

Hilfen für junge Volljährige werden auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt.

Zielgruppe der Hilfen sind junge Volljährige die, aufgrund ihrer individuellen Situation, Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger.

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Häusliche Gewalt

"Häusliche Gewalt" bezeichnet die körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt bzw. Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Unter den Oberbegriff der "Häuslichen Gewalt" fallen deshalb nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen wie Ehen oder Lebensgemeinschaften, sondern auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen. Dabei betrifft "Häusliche Gewalt" alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen und sie existiert in allen Nationalitäten, Religionen, Kulturen und Altersgruppen.

Der Verdacht von "Häuslicher Gewalt" gegenüber Kindern kann im Rahmen einer Kindeswohlgefährdungsmeldung dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung gemeldet werden.

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Kinderrechte

Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Trennung der Eltern, in Asylverfahren, als (Opfer-)Zeuginnen und -zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder ihre Interessen sind bei Vorhaben von Kommunen betroffen.

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes setzt sich seit vielen Jahren mit einer kinderrechtsbasierten Ausgestaltung familiengerichtlicher und strafrechtlicher Verfahren auseinander. 

In diesem Zusammenhang hat das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte einen animierten Erklärfilm für Kinder veröffentlicht. Der Film „Deine Rechte vor Gericht“ richtet sich an alle Kinder, die unmittelbar von einem gerichtlichen Verfahren betroffen sind und soll Kinder darin bestärken, ihre Rechte einzufordern. Darüber hinaus soll er alle Verfahrensbeteiligten bei der kindgerechten Informationsvermittlung unterstützen. 

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Landsberger Eltern ABC

In der Familienfibel finden Sie alle angebotenen Kursbausteine, ein Verzeichnis aller wichtigen Adressen für Familien und aller Fachleute rund ums Baby und Kleinkindern im Landkreis Landsberg am Lech.

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Mutter/Vater - Kind Einrichtung

In Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen finden Schwangere und alleinerziehende Elternteile Unterstützung zur Bewältigung ihrer Lebenssituation, sozialpädagogische Hilfestellungen sowie die Möglichkeit einen Schul- oder Berufsabschluss zu machen. Kinder erhalten in den Einrichtungen eine geeignete Betreuung und Förderung. Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung vermittelt dabei Einrichtungen und begleitet den Hilfeprozess.

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Schuldnerberatung

Für Privatpersonen in finanziellen Schwierigkeiten bietet die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes Landsberg am Lech ein kostenfreies ganzheitliches Beratungsangebot an. Während der Beratung werden verschiedene Lösungswege erarbeitet.

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Sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Sie erhalten hier Beratungs- und Unterstützungsangebote falls Ihr Kind von sexualisierter Gewalt oder sexuellem Missbrauch betroffen ist.

Falls Sie sexualisierte Gewalt außerhalb Ihrer Familie beobachten, melden Sie dies bitte der Polizei oder dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung. Sexualisierte Gewalt stellt eine akute Kindeswohlgefährdung dar und muss überprüft werden, um Kinder und Jugendliche zu schützen.

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Sorgen um die Entwicklung des Kindes

Im Allgemeinem ist die Zeit mit Kindern eine schöne und bereichernde Zeit. Dennoch kann es immer wieder zu kleineren Sorgen kommen, bei denen Informationen und Beratung erforderlich sind. Impulse zu den Themen Einnässen, Entwicklungsverzögerung, Verhaltensauffälligkeiten, selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen, Lispeln und Stottern erhalten Sie hier.

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Trennungs- und Scheidungsberatung

Eine Trennung oder Scheidung ist für alle beteiligten Personen nicht einfach. Vor allem Kinder und Jugendlichen fühlen sich oft hilflos, missverstanden, alleine gelassen oder stehen zwischen den Stühlen der beiden, sich trennenden, Erwachsenen. Die Kollegeninnen und Kollegen aus dem Bereich Trennung und Scheidung beraten Sie in dieser schwierigen Situation und beantworten Ihnen anstehenden Fragen zu diesem Thema.

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Unterstützung und Beratung durch das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung

Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung Landsberg am Lech unterstützt Sie und Ihre Familie bei Sorgen und Problemen aller Art. Egal ob bei Fragen zur Erziehung, zum Sorgerecht, zu rechtlichen und finanziellen Fragen, zu Fragen bei diversen Alltagssituationen oder Beratung in allen Lebenslagen. Wir sind der richtige Ansprechpartner!

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Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Kinder haben das Recht auf Schutz und auf ein sicheres und entwicklungsförderndes Aufwachsen. Wenn psychische, physische oder seelische entwicklungsbeeinträchtigende Faktoren vorliegen, muss auf eine Kindeswohlgefährdung geprüft werden. Möchten Sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung melden oder benötigen Sie Beratung?

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