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Kinder mit Behinderung

Wir sind der Überzeugung: " Es ist normal , verschieden zu sein."- Richard von Weizsäcker

Laut dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Menschen behindert: „wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist“. Diese allgemeine Definition zeigt, dass die Bandbreite der Behinderungsarten sehr groß ist.

Das Ziel einer "inklusiven Gesellschaft" ist es, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt wird. Inklusion bedeutet die selbstverständliche und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Um diese Teilhabe im Landkreis Landsberg am Lech zu ermöglichen, ist der "Aktionsplan Inklusion" unter Beteiligung verschiedenster Personen, Gruppierungen und Institutionen entstanden. Er stellt ein Strategiepapier dar, wie Inklusion im Landkreis Landsberg am Lech gelingen kann. Der "Aktionsplan Inklusion" orientiert sich somit an den Bedürfnissen und Perspektiven der Menschen mit Behinderung.

Inklusion im Landkreis Landsberg

Zum Thema Inklusion und Teilhabe finden Sie hier immer die aktuellsten Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Gemeinden oder im Landkreis Landsberg am Lech an die Sie sich jederzeit wenden können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf ...

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