Führungszeugnis und Negativbescheinigung
Wir stellen Ihnen für Ihr Ehrenamt anhand eines Führungszeugnisses aufgrund §72 a SGB VIII eine Negativbescheinigung aus.
Wir stellen Ihnen für Ihr Ehrenamt anhand eines Führungszeugnisses aufgrund §72 a SGB VIII eine Negativbescheinigung aus.