Jugendhilfe im Strafverfahren
Im jugendlichen Leichtsinn kann oftmals aus Spaß oder einer Mutprobe Ernst werden, denn oft wissen Jugendliche nicht, dass sie sich mit ihrem Verhalten strafbar machen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist zuständig für alle Kinder (bis einschließlich 13 Jahre), Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (bis einschließlich 20 Jahre) aus dem Landkreis Landsberg am Lech, gegen die ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde. Dabei berät und unterstützt die Jugendhilfe im Strafverfahren im kompletten Gerichtsverfahren Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und deren Erziehungsberechtigte.