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Rechtliches und Finanzielles

Finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen bestimmen unser gesellschaftliches, soziales und privates Zusammenleben.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von finanziellen Hilfen, die in bestimmten Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien in Anspruch genommen werden können.

Weiterhin beraten, informieren und unterstützen wir Sie gerne zu einer Vielzahl von rechtlichen Themen.

Adoption

Hier finden Sie Informationen und Beratung zum Adoptionsverfahren und zur Eignungsprüfung.

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Allgemeine Informationen zum Sorgerecht

Sorgerecht bezeichnet im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht eines Elternteils, seine biologischen oder rechtlichen Kinder im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen. Egal ob in der Part­nerschaft oder nach einer Trennung – für die Sorge ums Kind gibt es klare Regeln.

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Bayerisches Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld ist eine Leistung für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr. Das Bayerische Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit der Eltern gewährt und unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

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Bayerisches Krippengeld

Kinder in Bayern haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Eltern werden somit bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes, mit monatlich bis zu 100 Euro, bei den Elternbeiträgen zu den Krippenkosten entlastet, sofern sie diese tatsächlich tragen.
Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern das Krippengeld beantragen.

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Beurkundung

Hier finden Sie Informationen zu Unterhaltsurkunden, über Urkunden welche die Vaterschaft bestätigen, Antworten zu den Fragen über die Zustimmung der Mutter, wie das Sorgerecht geregelt werden kann und zum Sorgeregister.

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Bildungs- und Teilhabeleistungen

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Zuschüsse werden zum Beispiel für Ausflüge, Schulbedarf, Mittagessen, Nachhilfe und Vereinsbeiträgen gewährt.

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Elterngeld

Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld ebenso zur Verfügung.

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Fahrtkostenübernahme des Schulweges

Der Landkreis Landsberg am Lech ist als Aufgabenträger für die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schüler (bis einschließlich Jahrgangsstufe 10) zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen zuständig, wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist.

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen müssen die Fahrkarten selbst finanzieren. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen.

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Film- und Drehgenehmigung

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Jugendschutzgesetz

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zum Jugendschutzgesetz sowie eine Übersicht der einzelnen Paragraphen.

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Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zum Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz, sowie eine Übersicht über die einzelnen Paragraphen.

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Kindergeld

Das Kindergeld ist eine Leistung für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zur finanziellen Entlastung bei. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

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Kinderzuschlag (Kindergeldzuschlag)

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern, beziehungsweise Erziehungsberechtigte, zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Wie viel Kinderzuschlag sich errechnet hängt davon ab, wie viel Einkommen und Vermögen vorhanden ist.

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Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

Zu den familiengerichtlichen Verfahren gehören etwa Scheidungs-, Umgangsrechts- und Sorgerechts-, Versorgungsausgleichs-, Gewaltschutz- und Unterhaltsverfahren sowie das vereinfachte Unterhaltsverfahren für minderjährige Kinder.

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Schulbegleitung/ Integrationsbegleitung

Schulbegleitung, auch Integrationsbegleitung genannt, ist eine Form der persönlichen Assistenz und unterstützt Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung im schulischen Alltag. Schulbegleitung stellt eine Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) dar.

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Sharenting - Kinderfotos im Netz

Viele Eltern sind stolz auf Ihre Kinder und stellen daher viele Videos, Bilder oder Informationen von diesen im Internet auf Social Media Kanälen online. Im Zuge dieser Entwicklung entstand der Begriff „Sharenting“, eine Wortbildung aus share und parenting. Oft wird dabei die Privatsphäre des Kindes missachtet. Wichtig ist, dass Eltern sich ihrer Verantwortung bewusst sind und stets sorgfältig abwägen, welche Videos, Bilder oder Informationen sie von Ihren Kindern online stellen. Denn: Was einmal im Internet ist, kann nicht mehr so einfach dauerhaft gelöscht werden und ist oft für alle (auch trotz gewisser Datenschutzeinstellungen) sichtbar und herunterladbar.

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Umgangsregelung

Wenn sich die erziehungsberechtigten Personen getrennt haben, wollen meistens beide den Umgang mit den Kindern aufrechterhalten. Oft ist diese Umgangsregelung aber nicht so einfach, da die verschiedenen Ansichten und Wünsche beider Elternteile nicht zusammen passen. Wir helfen bei einer zufriedenstellenden Umgangsregelung und bei der Vermittlung von Begleiteten Umgängen.

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Unterhalt

Bei Fragen rund um den Unterhalt für Kinder gibt es oft Differenzen. Für die Unterhaltszahlungen gibt es aber klare rechtliche Regelungen, die zum Wohle des Kindes einzuhalten sind.

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zum Thema Unterhalt.

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Unterhaltsurkunden

Eine Unterhaltsurkunde dient dazu, einen gesetzlich bestehenden Unterhaltsanspruch abzusichern und damit ein kostenpflichtiges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bei uns finden Sie Informationen und Beratung zu diesen Thema. Weiterhin kann das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung, nach einem Gespräch, auch selbst Beurkundungen erstellen.

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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von alleinerziehenden Eltern. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

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Vaterschaft

Bei unverheirateten Paaren, welche ein gemeinsames Kind bekommen, muss die Vaterschaft anerkannt werden. Gerne können Sie einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung mit uns vereinbaren. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie der Vater des Kindes sind, können wir Ihnen bei der Vaterschaftsfeststellung behilflich sein.

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Waisen- oder Halbwaisenrente

Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile sterben, unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Halbwaisen- oder Waisenrente.

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Windelzuschuss

Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Landsberg am Lech und wird in Form eines einmaligen Pauschalbetrages gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist auf einen Betrag von maximal 144,00 € pro Kind begrenzt. Der Zuschuss kann ab dem zweiten Geburtstag des Kindes innerhalb eines Jahres beantragt werden.

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Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums. Wohngeld kann beim Sozialamt beantragt werden, wenn Sie zwar über genügend Einkommen für die Lebenshaltungskosten verfügen, es aber nicht ausreicht, um auch die anfallenden Wohnkosten zu decken.

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Zuschüsse Familienerholung

Der Freistaat Bayern gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Familien, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können. Auch für Ferienprogramme oder Ferienfreizeiten stehen diesen Familien Gelder zur Verfügung.

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