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Beurkundungen

Beurkundungen

Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gibt dem Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung die Aufgabe öffentliche Beurkundungen, in den in § 58 SGB VIII genannten Fällen, von neutralen Urkundspersonen vornehmen zu lassen.

Folgende Beurkundungen sind möglich:

  • Vaterschaftsanerkennung, bei unverheirateten Eltern (vor- und nachgeburtlich)
  • Zustimmungserklärungen, z. B. der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung (vor- und nachgeburtlich)
  • Mutterschaftsanerkennung, z. B. bei italienischen Staatsangehörigen
  • Sorgerechtserklärungen bei nicht miteinander verheirateten Eltern (vor- und nachgeburtlich)
  • Verpflichtungen zum Unterhalt, auch Abänderungen bis zum 21. Lebensjahr des Kindes
  • Verpflichtungen zum Unterhalt nach § 1615l BGB
  • die Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes (§ 7 Absatz 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes)
  • die Widerrufserklärung der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind (§ 1746 Absatz 2 BGB)
  • die Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet (§ 1747 Absatz 3 Nummer 2 BGB)
  • eine Erklärung des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils, nach § 252 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, aufzunehmen.

Für die erforderliche Beurkundung bitten wir um Terminvereinbarung. Hierzu können Sie mit den unten genannten Ansprechpartern/innen telefonisch Kontakt aufnehmen.

Gerade bei einer Beurkundung vor Geburt empfehlen wir, den Termin am besten zwei Monate vor dem Geburtstermin zu vereinbaren.

Weitere Aufgaben der Urkundspersonen sind:

  • das Erstellen von beglaubigten Abschriften,
  • Beurkundungen im Rahmen der Amtshilfe in der JVA,
  • das Ausstellen zweiter vollstreckbarer Ausfertigungen von Unterhaltsurkunden,
  • enge Zusammenarbeit mit den Standesämtern.

FAQs

Ansprechpartner/innen

Frau Franziska Bayerl-Hofmann
Außenstelle 10, Raum 006
08191/129-1224
08191/129-5224
franziska.bayerl-hofmann@lra-ll.bayern.de

Buchstaben H, W - Z

Frau Sarah Groschwitz
Außenstelle 10, Raum 004
08191/129-1226
08191/129-5226
sarah.groschwitz@lra-ll.bayern.de

Buchstaben A – G, I, L - Q und S - V

Herr Sebastian Groß
Außenstelle 10, Raum 006
08191/129-1222
08191/129-5222
sebastian.gross@lra-ll.bayern.de

Buchstabe J, K, R

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