Jugendhilfeplanung
„Kinder sind der Spross, aus dem die Gesellschaft erblüht oder verkümmert.“ (Prof. Querflix)
Was ist Jugendhilfeplanung?
Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Planungsverantwortung (§ 80 SGB VIII) im Landkreis.
Die Jugendhilfeplanung stellt dabei das zentrale strategische Instrument der Kinder- und Jugendhilfe dar. Hier werden in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern:
- die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Maßnahmen und Dienste erhoben,
- Bedarfe ermittelt,
- sowie weitere Maßnahmen zur Befriedigung des Bedarfs möglichst rechtzeitig und ausreichend geplant.
Dabei sollen stets die Bedürfnisse von jungen Menschen und ihren Familien im Mittelpunkt stehen.
Welche Ziele verfolgt die Jugendhilfeplanung?
- die Veränderung und Verbesserung von Angeboten,
- die Verringerung sozialer Problemsituationen durch Prävention,
- die Erhaltung bzw. Schaffung positiver Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
Um welche Inhalte geht es?
- Jugendarbeit,
- Kindertagesbetreuung – speziell um die Schulkinderbetreuung,
- Förderung und Hilfen,
- Familienbildung.
Die Planung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben. Es werden nicht alle Inhalte zur gleichen Zeit bearbeitet, sondern für jedes Handlungsfeld in eigenen Teilplänen. Diese werden nacheinander erstellt und beständig fortgeführt.
Aktuelle Themen der Jugendhilfeplanung im Landkreis Landsberg am Lech:
- Sozialraumanalyse
Die aktuelle Ausgabe der Sozialraumanalyse 2021 ist als PDF am Ende dieser Seite abrufbar. - Teilplan Jugendarbeit
Die aktuelle Ausgabe des Teilplans Jugendarbeit 2019 ist als PDF am Ende dieser Seite abrufbar.
Downloads
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Jugendhilfeplanung
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Frau
Theresa
Graf
Außenstelle 15, Raum 306
08191/129- 1266
theresa.graf@lra-ll.bayern.de
Koordinierungsstelle
- Jugendhilfeplanung und Verfahrenslotse-