Kontakt

Düsseldorfer Tabelle und Erhöhung Kindergeld: Neue Unterhaltssätze ab 2026

Detail

Der Unterhaltsbetrag für Kinder in Deutschland richtet sich nach dem sogenannten Mindestunterhalt. Die Höhe des Mindestunterhalts wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch alle zwei Jahre vom Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung festgelegt. Bezugsgröße hierfür bildet das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde verabschiedet, dass sich dieses zum 01.01.2026 erhöht.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine Kindergelderhöhung zum 01.01.2026 beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt beträgt das Kindergeld für alle Kinder mtl. 259,00 €.

Es ergeben sich dadurch jedoch keine Änderungen der Unterhaltsvorschussbeträge, diese sind weiterhin: 

  • 227 € monatlich für ein Kind bis zu 5 Jahren
  • 299 € monatlich für ein Kind von 6 bis 11 Jahren
  • 394 € monatlich für ein Kind von 12 bis 17 Jahren

Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss können Sie hier entnehmen.

Allgemeine Informationen zum Thema Beistandschaft finden Sie hier.

Das Bundesministerium der Justiz ist für die Entwicklung des Unterhaltsrechts zuständig. Informationen unter www.bmj.de

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Maps laden