Ferien- und Freizeitprogramm
Wir planen und organisieren abwechslungsreiche Ferien- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Familien, wie zum Beispiel Freizeiten mit oder ohne Übernachtungen im In- und Ausland, Familienkanadierfahrten, die Aktion Spielmobil und das Kinderkino. Des Weiteren können Sie sich für Ihre Veranstaltung Spielgeräte bei uns ausleihen.
Genauere Informationen zu den Angeboten und des Anmeldeprozesses für die einzelnen Veranstaltungen finden Sie unter: Feripro sowie auf unseren Plakaten. Siehe unten.
FAQs
Informationen zu unseren Ferienfreizeiten und Tagesaktionen finden Sie unter Feripro.
Die Preise für Tages- und Wochenaktionen finden Sie unter Feripro.
Zu unseren Ferienfreizeiten und Tagesaktionen können Sie sich anmelden unter Feripro.
Am Kinder- und Jugendprogramm der Kommunalen Jugendarbeit können grundsätzlich alle Kinder und Jugendliche teilnehmen. Auch Kinder, die außerhalb des Landkreises Landsberg am Lech wohnen, sind bei unseren Ferienfreizeiten herzlich Willkommen. Für Kinder und Jugendliche, die ihren Erstwohnsitz nicht im Landkreis Landsberg am Lech haben, erhöht sich der Kostenbeitrag pauschal um 15%.
Wenn du Lust hast, bei uns eine Freizeit oder Tagesangebote zu betreuen, dann bewirb dich gerne bei uns!
Nach deiner Bewerbung und einem Vorstellungsgespräch, bei dem du uns, und wir dich kennlernen können, bereiten wir dich mit der Ausbildung zum/r Jugendleiter/in auf alle möglichen Situationen vor.
Während du bei uns Jugendleiter/in bist, gibt es immer wieder spannende Fortbildungsmöglichkeiten und neue Freizeit- und Ferienprogramme. Es ist bestimmt etwas für dich dabei! Wir freuen uns auf DICH!
I. Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung kann für eigene Freizeitmaßnahmen einen Zuschuss in Höhe von max. 50% des Teilnehmerbeitrages, jedoch nicht mehr als max. 150 €, ohne Rechtsanspruch nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewähren, wenn:
(1) sowohl das Kind/ der/die Jugendliche als auch der Haushaltsvorstand zum Zeitpunkt der Freizeitmaßnahme:
- Sozialhilfe nach dem SGB XII von Landkreis Landsberg am Lech,
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II von Jobcenter Landsberg,
- Wohngeld nach dem WoGG von Landkreis Landsberg am Lech oder
- Kinderzuschlag nach den BKGG von der Kindergeldkasse erhält.
oder
(2) das Kind/ der/die Jugendliche von einer Fachkraft der Jugendhilfe des Landkreises Landsberg am Lech vorgeschlagen wird.
II. Um den Anspruch des Zuschusses für das Kind, bzw. den/die Jugendliche/n gewähren zu können, muss der zuständigen Stelle folgendes vorgelegt werden:
(1) eine Kopie des aktuellen Hilfe- oder Gewährungsbescheides
oder
(2) eine Stellungnahme einer Fachkraft des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung mit pädagogischer und finanzieller Sicht auf die Teilnahme des/der Kindes/Jugendlichen an der Freizeitmaßnahme.
III. Der Zuschuss kann pro Kind und Kalenderjahr nur einmalig gewährt werden.
Für weitere Informationen oder anderweitigen Möglichkeiten zur Bezuschussung kontaktieren Sie uns bitte.
Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben, das Spielmobil oder das Kinderkino in Ihre Gemeinde zu holen und ehrenamtlich zu betreuen.
Für weitere allgemeine Informationen, kontaktieren Sie uns bitte.
Die Abholung und Rückgabe erfolgt im Landratsamt Landsberg am Lech. Die Kosten entnehmen Sie bitte der Verleihliste (PDF Dokument).
Unsere Verleihbedingungen sind beim Entleihen zu berücksichtigen und sind bindend. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.
Die Verleihmaterialien sind auf unserer Verleihliste im Bereich Downloads zu finden.
Je nachdem, welches und wie lange Sie ein bestimmtes Spielgerät ausleihen möchten, bestimmen sich die Preise.
Für weitere Informationen über die genauen Preise, Verfügbarkeit und Reservierung der einzelnen Spielgeräte kontaktieren Sie uns bitte.
Es ist ein Unkostenbeitrag von 1€/ Film vor Ort zu entrichten. Popcorn gibt es für je 0,50 Cent (in vielen Gemeinden erhältlich)
Es ist keine Voranmeldung nötig.