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Psychologischer Fachdienst

Psychologischer Fachdienst

Der Psychologische Fachdienst des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung übernimmt die folgenden Aufgaben: 

- Qualifizierte Bedarfsprüfung nach § 35a SGB VIII im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfen (Legasthenie und Dyskalkulie, Heilpädagogische Übungsbehandlung)

- Psychologische Fachberatung der Mitarbeiter/innen des Amtes für Jugend, Familie, Soziales und Bildung

- Sprecherin des Arbeitskreises "Kinder- und Jugendpsychiatrie"

- Mitwirkung im Inklusionsbeirat des Landkreis Landsberg am Lech

- Vernetzung mit den örtlichen Kinder- und Jugendpsychiater/innen, Kinder- und Jugendpsychotherapeut/innen, Kinderärzt/innen, Schulpsycholog/innen und Beratungslehrkräften, Therapeut/innen und Heilpädagog/innen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Themen

Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie

Im Mittelpunkt des Arbeitskreises „Kinder und Jugendpsychiatrie“ steht die Versorgung der Kinder und Jugendlichen. Der Arbeitskreis Kinder und Jugendpsychiatrie hat sich in Folge der Gründung der PSAG Landsberg am Lech konstituiert um den besonderen Bedarf von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und psychiatrischen Problemen zu ermitteln und Strukturen für eine regionale Versorgung zu fördern.

Seit 1998 kämpfte der Arbeitskreis im Sinne einer gemeindenahen Versorgung für eine kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz und Tagesklinik im Landkreis Landsberg am Lech. Dieses Ziel wurde im September 2017 mit der Eröffnung des kbo-Heckscher-Klinikums, Abteilung Landsberg erreicht. Das kbo-Heckscher-Klinikum für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik befindet sich auf dem Gelände des Landsberger Klinikums und umfasst eine Tagesklinik mit angeschlossener Institutsambulanz.

Ein weiterer Eckpfeiler ist der Ausbau und die Vernetzung der wohnortnahen ambulanten Versorgung.

 Derzeit teilnehmende Einrichtungen:

  • Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung Landsberg am Lech
  • Caritasverband Landsberg am Lech e.V.
  • Heilpädagogische Tagesstätte 2 der Lebenshilfe Landsberg gGmbH
  • kbo Heckscher-Klinikum gGmbH / Abteilung Landsberg
  • SOS-Familien- und Beratungszentrum Landsberg

Ziele:

  • Evaluation der Lebenswirklichkeit der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Landkreis Landsberg am Lech
  • Bedarfsermittlung im Landkreis Landsberg am Lech
  • Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der kinder-/jugendpsychiatrischen und –therapeutischen Versorgung
  • Vernetzung der Fachkräfte

Sprecherin und Vertretung im Vorstand:

Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung
Frau Susanne Stegmaier

Heilpädagogische Übungsbehandlung
Psychologischer Fachdienst

Die Heilpädagogische Übungsbehandlung wird als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geleistet. 

Voraussetzung für eine Beantragung ist eine fachärztliche Stellungnahme von einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem/einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in, einem/einer Arzt/Ärztin oder psychologischen Psychotherapeut/in, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.

Erst nach einer schriftlichen Bewilligung durch das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung kann die Heilpädagogische Übungsbehandlung beginnen.

Legasthenie und Dyskalkulie
Psychologischer Fachdienst

Legasthenie ist der Fachbegriff für eine Lese-Rechtschreibstörung und Dyskalkulie ist der Fachbegriff für eine Rechenstörung. Neben einer Lese- und Rechtschreibstörung und einer Rechenstörung, können auch eine isolierte Rechtschreibstörung und eine kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten diagnostiziert werden (siehe ICD 10). 

Kriterium für die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Kostenübernahme der Therapie) für Kinder und Jugendliche ist nicht das Vorliegen von Legasthenie/ Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung/ Dyskalkulie, sondern allein der Nachweis, dass ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und  daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung  zu erwarten ist.

Das Vorliegen einer bestehenden bzw. drohenden seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII in Zusammenhang mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Legasthenie/ Dyskalkulie wird durch das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung festgestellt.

Weitere allgemeine Informationen und Beratung sowie Informationen zur Genehmigung der Eingliederungshilfe finden Sie beim Psychologischen Fachdienst.

Ansprechpartner/innen

Frau Susanne Stegmaier
Außenstelle 14, Raum 303
08191/129-1261
08191/129-5261
susanne.stegmaier@lra-ll.bayern.de

Herr Thomas Kolland
Außenstelle 14, Raum 301
08191/129-1241
08191/129-5241
thomas.kolland@lra-ll.bayern.de

-Sachgebietsleitung-

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