Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Jugendliche und Heranwachsende vor Gerichten für ihr Handeln verantworten müssen. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Wenn Jugendliche und Heranwachsende vor Gericht stehen, werden dem Richter Jugendschöffen / Jugendschöffinnen zur Seite gestellt.
Das Amt des Jugendschöffen / der Jugendschöffin ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt, welches Selbstständigkeit, persönliche und geistige Reife sowie in hohem Maße Unparteilichkeit erfordert. Natürlich sollten die Bewerber und Bewerberinnen erzieherische Kenntnisse haben und Erfahrung in der Jugenderziehung besitzen. Dennoch soll dies nicht dazu führen, dass bestimmte Berufsgruppen (z. B. Lehrer/innen, Erzieher/innen, etc.) zu stark bevorzugt werden. Grundsätzlich sollen geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden. Eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich ist also keine Grundvoraussetzung.
Wenn Sie sich für das Amt des Jugendschöffen / der Jugendschöffin bewerben und in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchten, müssen Sie allerdings die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zudem sollten Sie zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste (15.05.2023), im Landkreis Landsberg wohnen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und maximal 69 Jahre alt sein.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre postalische Bewerbung bis spätestens 31.03.2023.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Bewerbungen per E-Mail nicht angenommen werden können.
Das Bewerbungsformular finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie:
1. beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz
2. in der Broschüre-Schöffenamt in Bayern
3. im Merkblatt für Schöffen.
Falls Sie weitere Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, melden Sie sich beim Landratsamt Landsberg am Lech - 08191/129-1207 Falls Sie weitere Fragen zur Schöffentätigkeit an sich haben, melden Sie sich beim Amtsgericht Landsberg am Lech - 08191/108-175